gierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen Pauschalverdächtigungen in Schutz zu nehmen, und ich möchte zu den Vorwürfen des Visahandels doch sehr deutlich drei Punkte sagen.
Erstens, und das hat die Ministerin schon mehrfach gesagt, das hat der Generalsekretär gesagt, das habe ich schon gesagt, ich möchte es aber an dieser Stelle wiederholen: Das Außenministerium ist an einer umfassenden und vorbehaltlosen Aufklärung dieser Vorwürfe als Allererster interessiert, denn es sind Vorwürfe, die gegen unser Haus gehen, und wir haben überhaupt kein Interesse und wir können kein auch nur denkbares Interesse daran haben, hier irgendetwas nicht aufklären zu wollen.
Es gibt Vorwürfe gegen einige wenige
Personen. Ich muss hier schon betonen: Wir leben in einem Rechtsstaat, es wurde
noch niemand verurteilt, es gilt also die Unschuldsvermutung. Es gibt auch,
was die Vorwürfe in Belgrad, in Bukarest, in Kairo und in anderen Ländern
betrifft, noch keine Anklage. Die einzige Anklage, die es gibt, wurde gegen
jemanden erhoben, der sich gegenüber Vorwürfen, die überhaupt nicht in diesem
Zusammenhang stehen, rechtfertigen muss, unrechtmäßig gehandelt zu haben. Aber
es gibt noch keine Anklagen, und wir befinden uns noch im Stadium der Vorerhebungen
und Voruntersuchungen. – Ich möchte hier niemanden in Schutz nehmen, damit das ganz klar
ist. Wir werden alles tun, damit diese Vorwürfe aufgeklärt werden. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt – und da möchte ich doch sehr deutlich allen Vorwürfen entgegentreten, die in diese Richtung erhoben worden sind – insbesondere auch keine Vertuschung.
Zur immer wieder erwähnten Frage der Skartierung: Ich glaube, es ist von mehreren Angehörigen des Außenministeriums und auch von der Außenministerin in ihrer schriftlichen Antwort auf die vielen Fragen, die im Ausschuss gestellt worden sind, gesagt worden: Es ist mit 27. September, und zwar wenige Stunden, nachdem die ersten Vorwürfe bekannt geworden sind, eine Weisung an die Botschaft in Budapest – das war der erste bekannte Fall – ergangen, sofort alle einschlägigen Akten des Untersuchungszeitraumes zu versperren, und der Missionschef wurde angewiesen, den Schlüssel an sich zu nehmen und niemandem Zutritt zu gewähren. Diese Weisung ist per E-Mail um 16.33 Uhr ergangen, und in den Tagen darauf sind weitere Anordnungen an Vertretungsbehörden ergangen, alles zu unternehmen, um die möglicherweise auch von der Justiz und von den ermittelnden Behörden benötigten Unterlagen sicherzustellen.
Noch am gleichen Tag, am 27. September, ist mit dem Untersuchungsrichter Kontakt aufgenommen und ihm ausdrücklich angeboten worden, jede Unterlage zu überlassen und jede Zusammenarbeit zu gewähren, die zur Aufklärung dieser Fälle notwendig ist. Wir sind seither selbstverständlich in regelmäßigem Kontakt mit dem Innenministerium, das die Fachaufsicht über die Frage der Visa-Erteilung hat, und wir sind mit den Justizbehörden in Verbindung getreten, um sicherzustellen, dass auch volle Kooperation mit den ermittelnden Behörden stattfindet.
Wir sind des Weiteren sehr interessiert daran – und auch das in einem ureigensten Interesse –, alle Missstände abzustellen. Es wurde schon gesagt: Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, aber auch die Bürger anderer Länder haben ein Recht darauf, dass es bei der Visa-Erteilung rechtmäßig, objektiv und fair zugeht. In 99,7 Prozent der Fälle haben die österreichischen Beamtinnen und Beamten und die österreichischen Vertragsbediensteten in dem Zeitraum, der hier zur Debatte steht, korrekt, umsichtig unter oft sehr schwierigen Verhältnissen gehandelt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)