4308/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben
am
8. Mai 2008 unter der
Zl. 4281/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Verdacht des
Visahandels durch die österreichische Botschaft in
Nigeria“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 7:
Im Sommer 2006 und im November
2007 erfolgten gemeinsame Kontroll- und
Schulungsmissionen des Bundesministeriums für europäische und
internationale
Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Inneres (BM.I) an der
Österreichischen
Botschaft in Nigeria; dabei wurden keine
Verdachtsmomente auf Unregelmäßigkeiten an der
Botschaft festgestellt.
Die Experten der
für Sichtvermerks-, Asyl und Aufenthaltsfragen sowie der für Fragen
der
Bekämpfung des Menschenhandels
zuständigen Fachabteilung meines Ressorts arbeiten eng
mit dem Dienststellenleiter und den KollegInnen der
österreichischen Botschaft in Nigeria
zusammen und ihnen sind keine Unregelmäßigkeiten bekannt.
Zusätzlich
hat mein Ressort eine Vielzahl von Präventiv- und Kontrollmaßnahmen
in enger
Zusammenarbeit mit
dem BM.I ergriffen:
- Seit 2004 erfolgt bei
Visaanträgen nigerianischer Staatsangehöriger zusätzlich zum
Ermittlungsverfahren der Botschaft eine verpflichtende Konsultation mit dem
BM.I.
- Bereits
2004/2005 erfolgte der Einsatz von Dokumentenberatern des BM.I, die die
MitarbeiterInnen der Botschaft hinsichtlich der Erkennung von Fälschungen
geschult
haben. Darüber hinaus soll auf Betreiben meines Ressorts ein speziell
geschulter
polizeilicher
Verbindungsbeamter/Dokumentenberater des BM.I entsandt werden. Auch
eine weitere personelle Verstärkung der Botschaft im Visabereich
durch Angehörige
meines Ressorts ist noch im laufenden Jahr geplant.
- Eine Verstärkung der internen Rotation wurde angeordnet. Dadurch kommen z.B. an den Visaannahmeschaltern unterschiedliche MitarbeiterInnen zum Einsatz.
- Anfang 2006 wurde eine Terminvergabe durch ein Telefonreservierungssystem eingeführt, um die Antragstellung transparenter zu gestalten.
- Insgesamt
wurde die Zusammenarbeit mit dem BM.I sowie den Schengenpartnern
verstärkt. Darüber hinaus wurde eine Kooperation mit nigerianischen
Sicherheitsbehörden, etwa mit der Agentur gegen Menschenhandel und der
Anti-Korruptionsbehörde, initiiert.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Jahr |
Visaanträge |
erteilt |
abgelehnt |
2005 |
3.396 |
1.450 |
1.946 |
2006 |
1.823 |
1.059 |
764 |
2007 |
2.167 |
1.321 |
846 |
Ablehnungen erfolgen aufgrund folgender
Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes:
§ 21 Abs. 1 Z 2 (nicht gesicherte Wiederausreise), § 21 Abs. 5 Z 2
(keine ausreichenden
eigenen Mittel für Unterhalt und
Wiederausreise), § 21 Abs. 5 Z 3 (finanzielle Belastung einer
Gebietskörperschaft), § 21 Abs. 5 Z 4 (Gefährdung der
öffentlichen Ordnung und Sicherheit)
und §21 Abs. 7 Z 5 (falsche Angaben im
Verfahren).