4308/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben am
8. Mai 2008 unter der Zl. 4281/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Verdacht des Visahandels durch die österreichische Botschaft in
Nigeria“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3 und 7:

Im Sommer 2006 und im November 2007 erfolgten gemeinsame Kontroll- und
Schulungsmissionen des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Inneres (BM.I) an der Österreichischen
Botschaft in Nigeria; dabei wurden keine Verdachtsmomente auf Unregelmäßigkeiten an der
Botschaft festgestellt.

Die Experten der für Sichtvermerks-, Asyl und Aufenthaltsfragen sowie der für Fragen der
Bekämpfung des Menschenhandels zuständigen Fachabteilung meines Ressorts arbeiten eng
mit dem Dienststellenleiter und den KollegInnen der österreichischen Botschaft in Nigeria
zusammen und ihnen sind keine Unregelmäßigkeiten bekannt.


Zusätzlich hat mein Ressort eine Vielzahl von Präventiv- und Kontrollmaßnahmen in enger
Zusammenarbeit mit dem BM.I ergriffen:

-    Seit 2004 erfolgt bei Visaanträgen nigerianischer Staatsangehöriger zusätzlich zum
Ermittlungsverfahren der Botschaft eine verpflichtende Konsultation mit dem BM.I.

-    Bereits 2004/2005 erfolgte der Einsatz von Dokumentenberatern des BM.I, die die
MitarbeiterInnen der Botschaft hinsichtlich der Erkennung von Fälschungen geschult
haben. Darüber hinaus soll auf Betreiben meines Ressorts ein speziell geschulter
polizeilicher Verbindungsbeamter/Dokumentenberater des BM.I entsandt werden. Auch
eine weitere personelle Verstärkung der Botschaft im Visabereich durch Angehörige
meines Ressorts ist noch im laufenden Jahr geplant.

-    Eine Verstärkung der internen Rotation wurde angeordnet. Dadurch kommen z.B. an den Visaannahmeschaltern unterschiedliche MitarbeiterInnen zum Einsatz.

-    Anfang 2006 wurde eine Terminvergabe durch ein Telefonreservierungssystem eingeführt, um die Antragstellung transparenter zu gestalten.

-     Insgesamt wurde die Zusammenarbeit mit dem BM.I sowie den Schengenpartnern
verstärkt. Darüber hinaus wurde eine Kooperation mit nigerianischen Sicherheitsbehörden, etwa mit der Agentur gegen Menschenhandel und der Anti-Korruptionsbehörde, initiiert.

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Jahr

Visaanträge
gesamt

erteilt

abgelehnt

2005

3.396

1.450

1.946

2006

1.823

1.059

764

2007

2.167

1.321

846


Ablehnungen erfolgen aufgrund folgender Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes:
§ 21 Abs. 1 Z 2 (nicht gesicherte Wiederausreise), § 21 Abs. 5 Z 2 (keine ausreichenden
eigenen Mittel für Unterhalt und Wiederausreise), § 21 Abs. 5 Z 3 (finanzielle Belastung einer
Gebietskörperschaft), § 21 Abs. 5 Z 4 (Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit)
und §21 Abs. 7 Z 5 (falsche Angaben im Verfahren).