6627/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung


 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 
An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0171-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. DEZ. 2010

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 29. Oktober 2010, Nr. 6792/J, betreffend Aktivitäten der Bundesregierung betreffend Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 29. Oktober 2010, Nr. 6792/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zunächst darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Juli 2010, Nr. 2769/J-BR/2010, betreffend unverantwortliches Sicherheitsrisiko durch geplante Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke, verwiesen werden, in der ich bereits grundsätzlich zur Problematik der Laufzeitverlängerungen für deutsche Kernkraftwerke Stellung genommen habe. Weiters verweise ich darauf, dass sich die Bundesregierung am 2. November 2010 auf meine Initiative hin erneut mit dem Thema befasst und die von mir und vom Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten gewählte Vorgangsweise unterstützt hat.


Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Formal bildete das bilaterale „Nuklearinformationsabkommen“ (Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Strahlenschutzes) in der den veränderten Umständen angepassten Fassung zwischen Österreich und dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, BGBl. Nr. 128/1989, in der Fassung des BGBl. Nr. 892/1994 die Basis für die Konsultationen am 19. Oktober 2010.

 

Zu Frage 2:

 

Im Zuge dieser Konsultationen wurden Aspekte des Legislativprozesses, diverse Rechtsfragen, die Anwendung des untergesetzlichen Regelwerks, die Frage der Laufzeiten sowie Aspekte der Verbesserung der nuklearen Sicherheit erörtert. Da es sich um vorbereitende Konsultationen für ein Expertentreffen im Rahmen des bilateralen „Nuklearinformationsabkommens“ handelte, haben die Koordinatoren – auf österreichischer Seite das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, auf deutscher Seite das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – von der Festlegung einer formellen Tagesordnung Abstand genommen.

 

Zu Frage 3:

 

Die deutsche Delegation stand unter der Leitung von Dieter MAJER, Leiter der Unterabteilung RS I „Reaktorsicherheit“ der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die österreichische Delegation wurde von der Gesandten Dr. Eva HAGER, Leiterin der Abteilung III.7, „Internationale Energieangelegenheiten“ des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, geleitet. Die österreichische Delegation umfasste weiters MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, die deutsche Delegation umfasste neben MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auch MitarbeiterInnen der bayerischen Aufsichtsbehörde und des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit.

 


Zu Frage 4:

 

Die Konsultationen waren für den 19. Oktober 2010 anberaumt und wurden auch an diesem Tag durchgeführt.

 

Zu Frage 5:

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, da das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten als Koordinator für alle bilateralen „Nuklearinformations­abkommen“ fungiert. Es entspricht aber den Gepflogenheiten gut nachbarschaftlicher Kooperation, komplexe Themen schriftlich aufzubereiten.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

 

Das untergesetzliche Regelwerk an sich ist nicht rechtlich verbindlich. Es wird sowohl von den Betreibern als auch von den zuständigen Aufsichtsbehörden zur Interpretation der rechtlich verbindlichen gesetzlichen Vorgaben herangezogen. Das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat klargestellt, dass die Anwendung des § 7 Abs. 2 des deutschen Atomgesetzes (AtG) keine Veränderung erfährt. Die 12. Novelle zum AtG sieht nun vor, einen § 7d einzufügen, der eine Sorgepflicht zur „weiteren Vorsorge gegen Risken“, die über die erforderliche Vorsorge gegen Schäden hinausgeht, normiert. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beabsichtigt, das Dokument „Sicherheitstechnische Anforderungen / Maßnahmen zur weiteren Vorsorge gegen Risken“ als Grundlage seines Verständnisses dieses neuen § 7d und seiner entsprechenden Aufsichtstätigkeit zu verwenden. Dies wird von Österreich eingefordert und aufmerksam verfolgt werden.

 

Zu Frage 9:

 

Die österreichische Delegation hat die Bedenken insbesondere gegen den Weiterbetrieb des KKW Isar-1 im Verlauf der Konsultationen deponiert. Das offizielle Protokoll dieser Konsultationen liegt noch nicht vor. Ein Bericht wurde dem Ministerrat bereits am 2. November zur Kenntnis gebracht.

 


Zu Frage 10:

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, siehe auch Antwort zu Frage 5. Der Bericht wurde den UmweltsprecherInnen bereits zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 11:

 

Grundsätzlich wird sich das nächste Expertentreffen im Rahmen des bilateralen „Nuklearinformationsabkommens“ mit Deutschland schwerpunktmäßig mit Sicherheitsfragen das KKW Isar 1 betreffend befassen. Die Vorbereitungen hiezu wurden bereits aufgenommen, ein konkreter Termin steht noch nicht fest.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

 

Es wird nochmals auf die federführende Zuständigkeit des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten verwiesen. Da es sich um Expertentreffen im Rahmen des bilateralen „Nuklearinformationsabkommens“ handelt, wird davon ausgegangen, dass die österreichische Delegation, wie gewohnt, MitarbeiterInnen der fachzuständigen Bundesministerien, der Länder sowie technische ExpertInnen umfassen wird. Diese Ebene der bilateralen Kooperationen des bilateralen Informationsaustausches sollte strikt von der politischen Ebene getrennt werden. Da insbesondere bei der Erörterung von Sicherheitsfragen vielfach Informationen bzw. Unterlagen erforderlich sind, die der Vertraulichkeit unterliegen, ist die Einbindung von VertreterInnen von Nicht-Regierungsorganisationen nicht möglich.

 

Der Bundesminister: