Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 43

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Die Bundesregierung wird daher in den nächsten fünf Jahren 1 000 Ausbildungsplätze für Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung stellen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die österreichische Bundesregierung bekennt sich zu einer verantwortungsvollen Zu­wanderungspolitik, die sich an den Interessen Österreichs und insbesondere am ös­terreichischen Arbeitsmarkt zu orientieren hat. Jede Zuwanderung setzt ein klares Be­kenntnis zur österreichischen Verfassungs- und Rechtsordnung voraus.

Die Bundesregierung plant daher, anstelle des Quotensystems eine Rot-Weiß-Rot-Card einzuführen. Dafür sollen Kriterien für die Zuwanderung entwickelt werden, insbe­sondere die notwendige Qualifikation, die Unbescholtenheit, aber auch die Selbsterhal­tungsfähigkeit.

Unbestritten ist, dass im Hinblick auf Außerlandesbringung von illegal in Österreich Aufhältigen – dies betrifft vor allem straffällig Gewordene – die Effizienz zu steigern ist. Dazu sollen die Fremdenpolizeibehörden personell aufgestockt und der Vollzug effi­zienter gestaltet werden.

Im Bereich des Asylrechts haben wir mit der Einrichtung des Asylgerichtshofs einen wesentlichen Beitrag sowohl zum Abbau des Rückstaus an offenen Verfahren als auch zur Beschleunigung der Verfahren geleistet.

Im Zusammenhang mit der Neuregelung des humanitären Aufenthaltsrechts plant die österreichische Bundesregierung eine Kommission einzusetzen, die den Grad der Inte­gration prüft. Dieser Beirat, bestehend aus dem zuständigen Landeshauptmann und den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden, soll sicherstellen, dass gut integrierte Personen, deren Asylverfahren schon mehrere Jahre lang andauert, ein humanitäres Aufenthaltsrecht zugesprochen bekommen.

Darüber hinaus ist es der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, allen hier dauerhaft Aufhältigen die Chance zur Integration und zum Aufstieg in der österreichischen Gesellschaft zu ermöglichen. Die österreichische Bundesregierung ist daher bestrebt, die Fragen der Integration in einem offenen Prozess mit allen Beteiligten zu diskutie­ren, um einen nationalen Integrationsplan zu verabschieden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Hinsichtlich der Maßnahmen im Bereich der Justiz möchte ich wegen der gebotenen Kürze nur die Stärkung der Familiengerichtsbarkeit, die Justizakademie sowie das Partnerschaftsgesetz als Stichworte nennen. Die Bundesregierung plant weiters die Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen. – Auch diesbezüglich ist wieder Zu­sammenarbeit mit den Ländern angesagt.

Mit den im Koalitionspakt vereinbarten Maßnahmen will die österreichische Bundesre­gierung die wirtschaftliche Kraft steigern und wesentliche soziale Werte für die Zukunft unserer sozialen Systeme sichern.

Abschließend möchte ich Ihnen daher sagen: Ich kann mir natürlich vorstellen, dass die Debattenredner jetzt bezüglich vieler Bereiche das wiederholen werden, was sie längst öffentlich gesagt haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Das können Sie sich gar nicht vorstellen! Rufe beim BZÖ: Abwarten!) Ich möchte Sie aber bitten, messen Sie diese neue Bundesregierung in einer Zeit großer Herausforderungen an ihren Anstrengun­gen. (Abg. Mag. Stefan: Der Wille zählt fürs Werk! Abg. Mag. Stadler: Das sieht man!) Messen Sie uns an den Bemühungen, Verbesserungen für jene zu erreichen, die dem Wettbewerb in einer globalisierten Wirtschaft am schutzlosesten ausgeliefert sind. (Abg. Mag. Stadler: Man sieht, dass Sie bemüht sind, aber das genügt nicht!)

Messen Sie uns an unserem Engagement für die Jugendlichen Österreichs, denen nahtlos an ihre Berufsausbildung ein Einstieg ins Erwerbsleben ermöglich werden soll.


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