Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 48

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Wir haben mit 3,55 Prozent Anhebung nicht nur bei den Gehältern, sondern auch der Zulagen und der Vergütungen einen guten Gehaltsabschluss. Jeder, der in diesem Be­reich tätig ist, weiß, wie wichtig es ist, dass prozentuell erhöht wird, dass es keine Ein­malzahlung gibt und dass vor allem die Inflation abgegolten ist.

Ich bin auch in solch einem Gremium tätig, und es bestürzt mich, wenn hier so leicht­fertig gesagt wird, dass schlecht verhandelt wurde und dass das viel zu wenig ist. All jene, die hier kritisieren, sollten sich einmal in solch ein Gremium begeben und dort Verhandlungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen, denn nur dann wissen sie und können sie bestätigen, was es heißt, Gehalts- und Kollektivvertragsverhandlungen zu führen. Ich vermisse die Bereitschaft dafür – ich glaube, dass nur sehr wenige das wirklich machen –, aber hier werden große Sprüche geklopft.

Die Vertreter der Bundesländer, des Gemeinde- und des Städtebundes haben zuge­sagt, diese 3,55 Prozent zu übernehmen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es notwendig und wichtig, die Kaufkraft zu stärken.

Ein Wort noch zu jenen, die diesen Abschluss ständig kritisieren. Man sollte schon her­vorkehren, dass bei diesem Gehaltsabschluss die Differenz zum Beispiel zu den Me­tallern, die als Richtschnur bei Gehaltsabschlüssen gelten, viel geringer ist als in den vergangenen Jahren. Die Erhöhung der Metaller liegt bei 3,8, 3,9 Prozent, jene des öffentlichen Dienstes bei 3,55 Prozent. Das heißt, das ist ein guter Abschluss – wie gesagt, ohne Einmalzahlungen, was bedeutet, dass die Erhöhung nachhaltig ist. Es werden unter anderem auch die Pensionsbeiträge erhöht. Und in den letzten Jahren wurde ja von der Opposition immer wieder kritisiert, dass Einmalzahlungen keine Nachhaltigkeit haben, was auch richtig ist. Deshalb wurde dieser Abschluss herbei­geführt.

Dieser Abschluss gilt für Hunderttausende Bedienstete, rund 350 000 Menschen im öf­fentlichen Dienst des Bundes, des Landes und der Gemeinden, die davon profitieren. Und der Dank gilt der Personalvertretung im öffentlichen Dienst, die diese Verhandlun­gen geführt hat, mit Fritz Neugebauer, unserem Präsidenten, an der Spitze. Lieber Fritz, herzlichen Dank für dein Engagement und deinen Einsatz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst! (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dieser Novelle werden aber auch einige arbeits- und sozialrechtliche Verbesserun­gen für die Mitarbeiter in diesem Bereich herbeigeführt. Ich erwähne nur ein paar: Un­terbrechung des Erholungsurlaubes, wenn eine mehr als dreitägige Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden muss; Verbesserung der Bemessungsgrundlage bei der Abfertigung neu und der Fahrtkostenzuschussregelung; Verlängerung des Sabbati­cals bis zum Jahre 2018, bei Lehrerinnen und Lehrern darüber hinaus; Angleichung im Bereich der Langzeitversichertenregelung, sprich „Hacklerregelung“ – wenige Tage vor den Nationalratswahlen wurde sie verlängert –, sodass die Ausübungsersatzzeiten, sprich Landwirtschaftszeiten, Zeiten aus der Gewerbetätigkeit, bevor man in die Kas­sen einzahlen konnte, oder auch Krankenstandszeiten angerechnet werden wie im ASVG, dies wird in den öffentlichen Bereich übernommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind wichtige Verbesserungen für die Be­diensteten, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

Lassen Sie mich abschließend auch all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank aussprechen, Dank für den Einsatz, für das Engagement und für die Leistungen, die sie erbringen. Es wird oft so dargestellt, als würden die Beamtinnen und Beamten, die MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst nur Kosten verursachen, und ihre Leistungen werden nicht vor den Vorhang geholt. Ich möchte das heute aber an dieser Stelle ganz bewusst machen, denn wir alle, auch wir Abgeordnete zum Nationalrat, profitieren da­von, dass wir gute Zuarbeiter und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben.

 


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