Wenn ich jetzt viele Frauen auf einer Dienststelle habe, dann habe ich ein großes Problem im Bereich Mutterschutz, Karenz. Die Stelle ist zwar besetzt, aber ich kann niemanden hinsetzen. Das ist immer nur sehr kompliziert machbar, nämlich mit Zuteilungen. Ich habe schon vor Jahren einen Vorschlag gemacht, und zwar, dass man hier Schüler, die aus der Polizeischule ausgemustert werden, in einen Pool setzt und diese Beamten dann in den ersten Jahren für solche Dienste heranzieht. Das heißt, dass diese dann vorübergehend diese Löcher stopfen, bis sie dann nach einer gewissen Zeit eine fixe Stelle bekommen.
Hier ist es ein bisschen anders geregelt: Sie versetzen die Leute auf einen Posten, und dann verschieben Sie sie in diesen so genannten Pool, unter dem Vorwand, hier die Leute auszubilden, besser in die Arbeit einzubinden. Wenn jemand auf einer kleinen Dienststelle ist, dann ist das natürlich ein Problem, denn der wird nicht viel von den schlimmen Dingen, die das Einschreiten der Exekutive notwendig machen, erleben. Natürlich kann man unter dem Vorwand „schulischer Ausbildungsmaßnahmen“ viel argumentieren. Das Problem dabei ist aber, dass diese Beamten das Ganze auf Deutsch gesagt aus dem eigenen Sack, also aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Es ist hier kaum etwas vorgesehen an Reisekosten, wie es sonst in der Reisegebührenvorschrift drinnen ist, und damit stellt es eine massive Verschlechterung für diese E2b-Beamten dar. (Beifall beim BZÖ.)
Speziell in großen Bundesländern ist das so. Der Kollege Windholz hat das schon angesprochen. In Vorarlberg ist das noch überschaubar, aber in großen Bundesländern ist das eine massive Verschlechterung. Oder aber: Wie es am Anfang geplant war und jetzt Gott sei Dank doch nicht so kommt, nämlich dass man in ganz Österreich herum verschoben werden könnte, ist meiner Meinung nach nicht zumutbar.
Unter dem Schleier eines guten Vorwandes gibt es also eine massive Verschlechterung für die Exekutivbeamten.
Ich möchte vielleicht hier auch noch etwas zur Regierungsbildung beziehungsweise zum Regierungsprogramm anmerken, betreffend den Bereich Grenzkontrolle Schweiz. Ich spreche hier etwas an, was vielleicht niemand weiß, das aber zeigt, wie man mit Exekutivbeamten in diesem Land umspringt. Hier werden ausgebildete Polizeibeamte ab morgen – ab morgen werden die Grenzen zur Schweiz nach dem Schengen-Vertrag geöffnet – wieder an die Grenzen zurückversetzt, und ihre einzige Aufgabe ist es nicht, Exekutivdienst zu versehen, sondern Zollakte abzustempeln. (Abg. Dr. Matznetter: Das sind eh Zöllner!) So wird mit Personal umgegangen! Sie sagen, „das sind eh Zöllner“. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Nein, das sind Polizeibeamte, die sind ausgebildet, um dem Bürger Schutz zu geben, also für Sicherheitsaufgaben, und nicht, um Akten abzustempeln, Herr Kollege Matznetter! (Beifall beim BZÖ.)
Das ist nur ein Beispiel, wie diese Regierung hier mit Exekutivbeamten umspringt.
Eine klare BZÖ-Forderung lautet: Mehr Personal auf der Straße! Bei der letzten Strafprozessordnungsreform ist ja die Exekutive in einen Bereich hineingesetzt worden, der normal ja von Juristen bearbeitet wird. Das heißt, die Polizei ist mittlerweile erste Instanz vor Ort – das ist im Prinzip die Aufgabe eines Staatsanwaltes –, hat aber auf der anderen Seite die Entlohnung eines Hilfsbeamten. Hier, muss ich sagen, sollte sich im Gehaltsbereich einiges ändern, Herr Staatssekretär. (Beifall beim BZÖ.)
Ich habe das schon bei der letzten Sitzung angesprochen: Wir brauchen ein All-Inclusive-Gehalt für die Exekutivbeamten. Dann kann es nämlich nicht mehr passieren, wie es auf meiner Dienststelle vorgekommen ist: Dass ein 50-jähriger Beamter, der sich schwer verletzt hat, einen schweren Unfall gehabt hat, mit 1 200 € als Alleinverdie-
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