Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 71

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frage Sie, was es mit der zweiten Säule auf sich hat, wie Sie sich da die weitere Vor­gangsweise vorstellen.

Im Regierungsprogramm haben wir eine abgeänderte Form der Pensionsautomatik feststellen müssen. Es hat sich da offenbar die ÖVP gegenüber der SPÖ durchgesetzt. Wir haben bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode davor gewarnt, diese Pensi­onsautomatik mit all den damit verbundenen Grauslichkeiten wirklich umzusetzen. Wir haben damals gesehen, dass es offenbar nur mehr mit Automatik geht, dass das Par­lament da mit seinen Mandataren offenbar ausgeschaltet werden soll, dass nicht mehr die Menschen regieren sollen, sondern die Computer. Eine Tageszeitung hat dazu be­merkt: Zuerst kommt die Gesundheitsautomatik, dann kommt die Pensionsautomatik, dann kommt die Entlastungsautomatik, und zum Schluss wird es zu einer Regierungs­abwahlautomatik kommen. – Genau das ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann auch geschehen! (Beifall bei der FPÖ.)

Bei der „Hacklerregelung“ sind Sie sich, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch untreu geworden.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Veran­kerung der Langzeitversichertenregelung im Dauerrecht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die den abschlagsfreien Pensionsantritt für Langzeitversicherte als unbefris­tete Regelung im Dauerrecht der gesetzlichen Pensionsversicherung vorsieht.“

*****

Ich ersuche Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, diesem Antrag zuzustim­men. (Beifall bei der FPÖ.)

12.09


Präsident Fritz Neugebauer: Der Antrag des Abgeordneten Neubauer ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Veran­kerung der Langzeitversichertenregelung im Dauerrecht

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Bericht (27 d.B.) des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (4 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Schon das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode führte zum The­ma Pensionen aus, dass der abschlagsfreie Pensionsantritt mit 55 bzw. 60 Jahren im Rahmen der Langzeitversichertenregelung - der sogenannten „Hacklerregelung“ - bis 2010 verlängert werden soll, damit für jene Personengruppe, die lange Zeit hindurch


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