Mit dem Interbankmarktstärkungs- und Finanzmarktstabilitätsgesetz wurde ein 100 Milliarden-Schutzschild für die österreichischen Banken und Versicherungen aufgebaut. Für den Fall der Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen und Rekapitalisierungen müssen die dafür erforderlichen Mittel in erster Linie von den SteuerzahlerInnen bereitgestellt werden. Während also für die Rettung der Banken ein breiter Schutzschirm auf Kosten der SteuerzahlerInnen aufgespannt wird, gibt es für die vielen BürgerInnen, die selbst Betroffene der Finanzkrise sind, keinerlei Sicherungsmaßnahmen. Wir fordern daher im Gegenzug von den Banken einen Schutzbrief für private (Fremdwährungs)kreditnehmerInnen.
Viele FremdwährungskreditnehmerInnen stehen durch die Finanzkrise heute vor der Situation, dass entweder zusätzliche Sicherheiten gefordert oder gar die aushaftenden Kredite fällig gestellt werden. Die Banken müssen daher – sofern sie unter den Milliarden-Schutzschild kommen wollen – ihren Beitrag zur Überbrückung der Krise in Form einer konsumentenfreundlichen Kreditpolitik und -gestion in Anlehnung an das britische Bankenrettungsmodell leisten. Trotz der globalen Finanzkrise muss die Kreditversorgung von Wohnungssuchenden bzw. EigenheimbesitzerInnen zu fairen Preisen aufrecht erhalten werden. Zwangsversteigerungen von Eigenheimen und Konkurse auf privater Ebene müssen weitestgehend vermieden werden.
In Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten wurden von Banken und FinanzberaterInnen in den letzten Jahren besonders häufig Konstruktionen empfohlen, bei denen endfällige Kredite vereinbart wurden, so dass jährlich die auflaufenden Zinsen und nebenher ein in Wertpapiere veranlagter sogenannter Tilgungsträger zur Rückzahlung des Kredites bei Endfälligkeit finanziert werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass Wertpapierveranlagungen Kursschwankungen unterliegen. Regelmäßig haben die Banken in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, dass bei Verschlechterungen der „persönlichen wirtschaftlichen Situation“ oder dergleichen Sicherheiten nachgefordert oder Kredite fällig gestellt werden können. Wenn nunmehr – wie bereits in vielen Einzelfällen zumindest angedroht – die Banken dazu übergehen, unter Berufung auf diese Klausel im Hinblick auf schlechte Kurswerte der Tilgungsträger Kredite vorzeitig aufzukündigen, so verschärft dies die angespannte Wirtschaftssituation noch zusätzlich. KreditnehmerInnen würden gezwungen, ihre Tilgungsträger zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt – bei Tiefststand – aufzulösen, was häufig zu Verlust des Eigenheims und Privatkonkurs führen würde. Es liegt daher im Interesse der Allgemeinheit, dass die Banken ihren KreditnehmerInnen Gelegenheit geben, die weltweite Finanzkrise zu überdauern.
Die Banken müssen daher für die währungs- und kursbedingte, vorzeitige Fälligstellung von Krediten und die Einforderung von zusätzlichen Sicherheiten für Kredite zur Finanzierung von Wohnraum für den eigenen Bedarf ein 3- jähriges Moratorium einhalten. Während dieser Zeit ablaufende Endfälligkeiten sind bei Bedarf angemessen zu verlängern.
KreditnehmerInnen, welche aufgrund der aktuellen Krise in Rückzahlungsschwierigkeiten kommen, ist mit geeigneten Stundungs- und Refinanzierungsplänen entgegenzukommen.
Wenn all diese Maßnahmen nicht greifen ist zur Vermeidung von sozialen Härtefällen und von Obdachlosigkeit durch geeignete Maßnahmen wie etwa Zuschüsse oder – allenfalls vorübergehenden – staatlichen Eigentumserwerb an gefährdetem Wohnraum Unterstützung für Betroffene zu gewähren.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sind an diese Erfordernisse einer solidarischen Krisenbewältigung anzupassen.
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