Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 102

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Mit dem Interbankmarktstärkungs- und Finanzmarktstabilitätsgesetz wurde ein 100 Mil­liarden-Schutzschild für die österreichischen Banken und Versicherungen aufgebaut. Für den Fall der Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen und Rekapitalisierungen müs­sen die dafür erforderlichen Mittel in erster Linie von den SteuerzahlerInnen be­reitgestellt werden. Während also für die Rettung der Banken ein breiter Schutzschirm auf Kosten der SteuerzahlerInnen aufgespannt wird, gibt es für die vielen BürgerInnen, die selbst Betroffene der Finanzkrise sind, keinerlei Sicherungsmaßnahmen. Wir fordern daher im Gegenzug von den Banken einen Schutzbrief für private (Fremdwäh­rungs)kreditnehmerInnen.

Viele FremdwährungskreditnehmerInnen stehen durch die Finanzkrise heute vor der Situation, dass entweder zusätzliche Sicherheiten gefordert oder gar die aushaftenden Kredite fällig gestellt werden. Die Banken müssen daher – sofern sie unter den Milliar­den-Schutzschild kommen wollen – ihren Beitrag zur Überbrückung der Krise in Form einer konsumentenfreundlichen Kreditpolitik und -gestion in Anlehnung an das britische Bankenrettungsmodell leisten. Trotz der globalen Finanzkrise muss die Kreditversor­gung von Wohnungssuchenden bzw. EigenheimbesitzerInnen zu fairen Preisen auf­recht erhalten werden. Zwangsversteigerungen von Eigenheimen und Konkurse auf privater Ebene müssen weitestgehend vermieden werden.

In Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten wurden von Banken und Finanzberate­rInnen in den letzten Jahren besonders häufig Konstruktionen empfohlen, bei denen endfällige Kredite vereinbart wurden, so dass jährlich die auflaufenden Zinsen und ne­benher ein in Wertpapiere veranlagter sogenannter Tilgungsträger zur Rückzahlung des Kredites bei Endfälligkeit finanziert werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass Wertpapierveranlagungen Kursschwankungen unterliegen. Regelmäßig haben die Banken in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, dass bei Verschlechterun­gen der „persönlichen wirtschaftlichen Situation“ oder dergleichen Sicherheiten nach­gefordert oder Kredite fällig gestellt werden können. Wenn nunmehr – wie bereits in vielen Einzelfällen zumindest angedroht – die Banken dazu übergehen, unter Berufung auf diese Klausel im Hinblick auf schlechte Kurswerte der Tilgungsträger Kredite vor­zeitig aufzukündigen, so verschärft dies die angespannte Wirtschaftssituation noch zu­sätzlich. KreditnehmerInnen würden gezwungen, ihre Tilgungsträger zum denkbar un­günstigsten Zeitpunkt – bei Tiefststand – aufzulösen, was häufig zu Verlust des Eigen­heims und Privatkonkurs führen würde. Es liegt daher im Interesse der Allgemeinheit, dass die Banken ihren KreditnehmerInnen Gelegenheit geben, die weltweite Finanz­krise zu überdauern.

Die Banken müssen daher für die währungs- und kursbedingte, vorzeitige Fälligstel­lung von Krediten und die Einforderung von zusätzlichen Sicherheiten für Kredite zur Finanzierung von Wohnraum für den eigenen Bedarf ein 3- jähriges Moratorium einhal­ten. Während dieser Zeit ablaufende Endfälligkeiten sind bei Bedarf angemessen zu verlängern.

KreditnehmerInnen, welche aufgrund der aktuellen Krise in Rückzahlungsschwierigkei­ten kommen, ist mit geeigneten Stundungs- und Refinanzierungsplänen entgegenzu­kommen.

Wenn all diese Maßnahmen nicht greifen ist zur Vermeidung von sozialen Härtefällen und von Obdachlosigkeit durch geeignete Maßnahmen wie etwa Zuschüsse oder – al­lenfalls vorübergehenden – staatlichen Eigentumserwerb an gefährdetem Wohnraum Unterstützung für Betroffene zu gewähren.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sind an diese Erfordernisse einer solidarischen Krisenbewältigung anzupassen.

 


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