Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 258

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wehr, in Krankenhäusern, in Pflegeheimen, im Behindertenbereich, in der Lebenshilfe oder auch in der Landwirtschaft bis hin zu Schülerlotsen – der Zivildienst ist in der Ge­sellschaft positiv verankert, genießt mittlerweile hohe Akzeptanz; die Zivildiener werden von der Bevölkerung akzeptiert und respektiert.

Das war aber nicht immer so, meine Damen und Herren! Ich selbst war vor 15 Jahren Zivildiener beim Roten Kreuz; da hat die Sache noch etwas anders ausgesehen. – Außerdem stellt das eine absolute Win-Win-Situation für den Staat dar: Zum einen er­spart sich die öffentliche Hand Beträge in Millionenhöhe, zum anderen lernen die jun­gen Männer im Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen unser Sozialsystem sehr gut kennen.

Daher ist die Erhöhung des Verpflegungsgeldes analog zum Bundesheer, die wir mit dieser Novelle beschließen, die Anhebung des Taggeldes von 13,60 € auf 16 € not­wendig und absolut gerechtfertigt. Der Dank, meine Damen und Herren, gilt unserer Frau Bundesministerin Dr. Fekter, die diese Verbesserung für die Zivildiener zur Um­setzung gebracht hat. Vor der Wahl angekündigt, nach der Wahl umgesetzt. – Danke, Frau Bundesministerin, für diese Initiative! (Beifall bei der ÖVP.)

Für die Zivildiener bedeutet dies ein Plus von 55 € pro Monat, was auch eine Maßnah­me gegen die Teuerung darstellt; etwas, das für die Zivildiener tatsächlich spürbar sein wird. Wichtig ist auch, dass die monatlichen Förderbeträge für die Trägerorganisatio­nen dementsprechend erhöht und angepasst werden.

Die monatliche Grundvergütung wurde ebenfalls per Verordnung der Frau Ministerin per 1. Jänner 2009 von 276 € auf 286 €, also um 10 €, angehoben. – Ebenfalls eine positive finanzielle Maßnahme für die Zivildiener.

Wir sollten auch einmal darüber nachdenken, ob wir in Zukunft diese Förderbeträge nicht jährlich valorisieren. Derzeit bleiben die Kosten ja bei den Trägern, wenn es um diese jährliche Anpassung geht.

Das Zivildienstgesetz, das ja aus dem Jahre 1986 stammt, wird uns auch in Zukunft beschäftigen, weil es natürlich dort und da Anpassungen geben muss. So zum Beispiel beim 15-jährigen Waffenverbot für Zivildiener, die nach dem Ableisten des Zivildienstes 15 Jahre lang nicht die Jagd ausüben und auch keinem Schützenverein beitreten kön­nen. Das ist heute nicht mehr zeitgemäß. Das hat früher einmal eine andere Begrün­dung gehabt, weil vor der Kommission bewusst von jedem Zivildiener gesagt werden musste, dass der Gebrauch einer Waffe verweigert wird. Das gibt es seit 15 Jahren nicht mehr, daher sollten wir darüber nachdenken.

Einige Punkte aus der Zivildienst-Reformkommission stehen ebenfalls noch zur Umset­zung an. Frau Bundesministerin, ich ersuche hier um Gespräche. Ich glaube, auch wir hier im Parlament, vor allem die Sprecher in diesem Bereich, sollten darüber nachden­ken, wie wir den Zivildienst weiterhin attraktiv gestalten und für die Zukunft modern um­setzen können.

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich mich ganz herzlich bei allen Mit­arbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium bedanken, die für den Zivildienst zustän­dig sind, bei der gesamten Mitarbeiterschaft in der Zivildienstserviceagentur, die her­vorragend arbeitet, auch für unser aller Interventionen in diesem Bereich – danke –, und zu guter Letzt, aber nicht zum Schluss bei allen Zivildienern, die in den verschie­densten Organisationen rund um die Uhr für unsere Bevölkerung im Einsatz sind – aus Hilfsbereitschaft und Liebe zum Menschen. Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.54

 


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