Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 49

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


10.53.40

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Immer wenn das Bundesministerienge­setz diskutiert wird, vollzieht sich dasselbe Ritual: Es sollen zwar insgesamt Regie­rungsposten eingespart werden, aber für spezielle Themen – die zweifellos wichtig sind – sollen eigene Ministerien eingerichtet werden.

Kollege Stefan hat als Beispiel dafür den Bereich Familie genannt, der zweifellos ganz wichtig ist. Kollegin Musiol hat die Wichtigkeit des Bereiches Umwelt hervorgehoben. Die Grünen thematisieren sonst auch gerne das Thema „Integration“ und fordern für dieses ein eigenes Ministerium, aber das ist heute bisher noch nicht geschehen. Für all diese wichtigen Themen sollen nach Ansicht verschiedener Personen eigene Ministe­rien eingerichtet werden, insgesamt soll aber bei der Bundesregierung eingespart wer­den. Um der Forderung nach Sparsamkeit nachkommen zu können, ist es wichtig, dass man bestimmte Bereiche zusammenfasst, wie das auch der Herr Staatssekretär hier schon gesagt hat, ohne dass damit eine Abwertung dieser Bereiche einhergeht. Es werden trotzdem alle Bereiche mit der ihrer Wichtigkeit gebührenden Aufmerksamkeit betreut.

Beim Bundesministeriengesetz, wo die Arbeitsaufteilung und die Kompetenzverteilung festgelegt werden, bewahrheitet sich wie bei kaum einem anderen Thema der be­rühmt-berüchtigte Grundsatz: Einem jeden recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann! Es gibt einfach so viele verschiedene Sichtweisen, und jede für sich hat ihre guten Gründe, ihre speziellen Motivationslagen, und da muss einfach eine Abwägung getroffen werden. Wesentliche Kriterien sind jedenfalls klare Zuständigkeiten, die klare Verantwortlichkeiten zuordnen lassen, und das ist das wesentliche Qualitätsmerkmal der Verwaltung.

Der Kompetenzball soll möglichst wenig zwischen den Ressorts hin und her gescho­ben werden. Dass sich das nicht ganz vermeiden lässt, ist klar. Die Ressorts sollen eben so geordnet werden, dass Verwandtes möglichst unter einem Dach betreut wird, um möglichst viele Synergie- und damit auch Einsparungseffekte zu erreichen.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst wenig durch Kompetenzzersplitterung verwirrt werden. Also die Verwaltung soll möglichst einfach gestaltet sein und auch schlüssig sein.

Ganz wichtig ist es, dass es in ein und demselben Ressort keine Interessenskollisionen gibt, dass schon der Anschein dessen hintangehalten wird. Das hatten wir, als die Arbeitsmarktagenden dem Wirtschaftsressort zugeordnet waren, und dieser Mangel ist jetzt bei dieser Ressortverteilung endlich beseitigt worden.

Alles in allem kann man sagen, dass bei diesem Bundesministeriengesetz den Grund­sätzen der Effizienz, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Transparenz durchaus ent­sprochen wurde. Und wie gesagt: Einem jeden recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

10.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Höbart zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.56.54

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Als ich mir die neue Ressortaufteilung und Kompetenz-


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