Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 184

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Ursula Haubner: Wieso? Die haben ja auch eine Mutter!) – Zum Ersten: Wie gehen Sie mit Alleinerziehenden oder mit Geschiedenen um, die dann vielleicht als Mutter oder Vater allein mit den Kindern leben? Dürfen auch die in Kärnten nicht in den Kin­dergarten gehen oder Kindergeld beziehen, weil sie ja nicht dem Idealbild der Familie entsprechen? – Das schaue ich mir an!

Zum Zweiten – an alle, die finden, dass ihnen das Wohl der Kinder so am Herzen liegt: Sie wissen wahrscheinlich auch, dass es Kinder gibt, deren Mütter lesbisch sind oder deren Väter schwul. Sie können sich das vielleicht nicht vorstellen, aber es gibt Men­schen, die einige Zeit ihres Lebens in einer heterosexuellen Beziehung leben und dann erst später draufkommen, dass sie sich mehr zum eigenen Geschlecht hingezogen fühlen – ich kenne mehrere davon –, und die haben schon Kinder.

Wollen Sie diesen Kindern jetzt verbieten, in diesen Familien zu leben? – Das bedeutet es nämlich, wenn Sie die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare nicht ermöglichen wollen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ursula Haubner: Die adoptiert werden, die ha­ben ja eine Mutter!) Ich kenne mehrere davon!

Das bedeutet nämlich, dass diese Kinder keine Sicherheit in ihren Familien haben: keine Sicherheit, wer für sie in die Schule gehen darf, ob sozusagen die Co-Mutter in der Schule auch Auskunft über das Kind bekommt. – Das sind ganz reale Situationen! Das heißt, Sie machen den Kindern das Leben schwer, wenn Sie zum Beispiel die Stiefkind-Adoption in einem Gesetz, das ja hoffentlich jetzt bald einmal kommt, nicht vorsehen.

Diesbezüglich freut es mich ja, wenn Herr Kollege Donnerbauer gesagt hat, es wird ein Rechtsinstitut geben, und ich weiß auch, Sonja Ablinger, von den Bemühungen in der letzten GP. – Was mich daran immer gestört hat, ist, dass da nur der Bereich der Justiz betrachtet wurde, aber die Dinge, bei denen die Leute tatsächlich alltägliche Schwierig­keiten haben, waren nicht dabei: Sozial- und Pensionsversicherung, die schon ange­sprochene Adoption oder wenn sich jemand in jemanden verliebt, der nicht aus Öster­reich oder einem anderen EU-Staat kommt. – Beispiele gibt es zur Genüge.

Vor Kurzem hat sich folgende Frage gestellt: Ein Österreicher und ein Kubaner, die seit mehreren Jahren zusammenleben, was müssten die in Österreich tun? – Die einzige Chance, die sie haben, ist auszuwandern! (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Gut, Sie wol­len sowieso keine Ausländer im Land, da müssen die Österreicher gleich mitgehen. Das ist eine Variante, die die FPÖ vorschlagen würde. Die andere Variante wäre, diese Beziehungen einfach abzubrechen, weil die Menschen kein Recht haben, gemeinsam hier zu leben. – Ist das christlich, Herr Kollege Donnerbauer? Was sagen Sie denn die­sen Leuten?

Einer davon hat Ihrem Parteichef Pröll geschrieben, und die Antwort lautet wie folgt: Man wolle sicher nicht diskriminieren, man bekenne sich dazu, einer Partnerschaft eine Rechtsbasis zu bieten, damit sie füreinander Verantwortung übernehmen können, und so weiter. – Das schreibt Ihr Parteichef Pröll diesem Österreicher und diesem Kubaner zurück. Auf die Frage, wie sie gemeinsam in Österreich leben können, wenn nicht auch das Fremdengesetz so geändert wird, dass das möglich ist, hat er keine Antwort gege­ben. (Abg. Dr. Rosenkranz: Wieso ist der Kubaner eigentlich da?)

Ich ersuche Sie sehr darum, sich mit einigen dieser Paare, die es in Österreich gibt, zu treffen. Hören Sie sich die Probleme, die diese haben, an, und schaffen Sie, wenn Sie es hoffentlich dazu bringen, – nicht den ZIP, der hier jetzt vorliegt, denn ich weiß schon, dass Sie den nicht wollen – endlich ein umfassendes Rechtsinstitut. Hören Sie sich zuerst die Probleme an, die diese Paare haben – ich kann Ihnen mehrere nennen; ein paar haben Ihnen auch schon geschrieben –, und machen Sie ein umfassendes


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