Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 187

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Dass es die Grün-Fraktion mit ihrer Sicht der Dinge nicht besonders ernst meint, mag man ja schon daran erkennen, dass es eigentlich andere Inhalte gibt. Sie haben näm­lich vergessen, dass aufgrund dieses Zivilpakts wahrscheinlich auch eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes zu erfolgen hätte. Das fehlt aber in Ihrem Antrag. (Abg. Mag. Lunacek: ... Sie können ja einen Abänderungsantrag einbringen!)

Dass diese Sache nicht besonders ernst gemeint ist – ich habe gehört, es geht hier ums Feiern, dass man es den prospektiven Schwiegereltern sagt und Ähnliches (Abg. Mag. Lunacek: Haben Sie sich nicht gefreut, als Sie geheiratet haben?) –, mag man auch daran ersehen, dass das mit dem Institut der Ehe und der Ernsthaftigkeit, die hin­ter dieser steht, überhaupt nicht zu vergleichen ist, denn in der Begründung schreiben Sie, dass es keinen Pflichtenkatalog wie für die Ehe gibt, da die LebenspartnerInnen eines Zivilpaktes die Art ihrer Lebensführung und Ausgestaltung ihrer Beziehung selbst gestalten können. Es muss kein gemeinsames Wohnen geben, es muss keine Treue geben, wenn sechs Monate vergangen sind, kann man einfach sagen, das war nichts, machen wir die nächste Lebenspartnerschaft mit jemand anderem! (Abg. Mag. Luna­cek: ... wie viele ... Paare lassen sich scheiden?) – Das ist doch nichts Ernsthaftes, das ist doch etwas anderes, als wenn man sagt, wir wollen gemeinsam durchs Leben gehen.

Des Weiteren sind doch verschiedene Punkte, die Sie ändern wollen, bereits längst aufgehoben. Gehen Sie zu einem Anwalt, lassen Sie sich darüber beraten, wie Sie Probleme im Mietrecht, im Wohnungseigentumsrecht, im Erbrecht und Ähnliches auch anders lösen können, ohne das mit diesem Institut zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte auch noch darauf zurückkommen, welche andere Problematik – Sie haben es angeschnitten – aus einer Beziehung zwischen einem Österreicher und einem ku­banischen Staatsangehörigen erwachsen kann: Ich weiß nicht, wo das Problem liegen soll, denn ich nehme ja an, dass dieser kubanische Staatsbürger legal in Österreich lebt, wodurch es für das Zusammenleben überhaupt kein Problem gibt.

Wenn er illegal in Österreich aufhältig wäre, gibt es eine relativ klare Judikatur des Ver­waltungs- und Verfassungsgerichtshofes, in der es heißt, dass selbst Menschen in heterosexuellen Partnerschaften und Ehen, die wissen, dass der andere kein Aufent­haltsrecht hier hat, unter Umständen damit rechnen müssen, dass der Partner zum Beispiel wegen einer Straftat abgeschoben werden kann, und der Österreicher muss mitgehen. (Abg. Mag. Lunacek: Und der Österreicher muss auswandern!) – Die Liebe kann oft Grenzen überwinden, sowohl in die eine als auch in die andere Richtung, da soll man niemanden aufhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sehen natürlich auch, dass sich unter Umständen eine Problematik bei Scheinasy­lanten ergibt, die allenfalls Scheinlebenspartnerschaften eingehen, um sich so ein Auf­enthaltsrecht erschleichen zu können. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Luna­cek.) So wie bei einer Scheinehe taucht dann der Fall auf, dass man nach sechs Mo­naten den Pakt wieder aufkündigt, und dann gibt es den nächsten und den nächsten – und dann leitet man vielleicht noch ein Bleiberecht ab. Dem können wir nicht zustim­men!

Gerade wenn so etwas von einer Partei kommt, die sagt, sie ist naturverbunden und steht mit der Natur auf Du und Du, wundert es mich, warum sie eine Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren will. Akzeptieren Sie die Natur und dass es eben nur dann Kinder gibt, wenn sich Mann und Frau verbinden! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Lapp: Na, Sie kennen sich aber in der Biologie nicht gut aus!)

17.39


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


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