Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 213

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abge­ordneter Prinz. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.08.51

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf vorweg festhalten, dass wir seitens der Österreichischen Volkspartei keinen Bedarf für gesetzliche Änderungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sehen. Es gibt keine Notwendigkeit, dass wir Möglichkeiten der Inlandsantragstellung per Gesetz ausweiten. Die geplante Novellierung reicht vollkommen aus.

Erlauben Sie mir aber ein paar Gedanken als Bewohner und Bürgermeister der kleinen Landgemeinde St. Nikola an der Donau, die jahrzehntelange Erfahrung mit Flüchtlin­gen und Asylwerbern hat. Niemand verschließt sich in Österreich Menschen, die poli­tisch oder religiös verfolgt werden, wenn es um die notwendige Aufnahmeunterstüt­zung hier bei uns geht.

Ich könnte Ihnen hier an dieser Stelle einige Beispiele, wie jenes der Familie Bakhtiari, welche aus dem Iran nach Österreich geflüchtet ist, schildern. Das würde allerdings den Zeitrahmen etwas sprengen.

Kein europäisches Land leistet im Vergleich so viel wie Österreich. Wir werden aber nicht alle, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Österreich kommen und hier bleiben wollen, auch aufnehmen können.

Die bestehenden Gesetze müssen für alle gelten – egal, ob jemand die Unterstützung von Medien oder verschiedenen Organisationen hat. (Abg. Mag. Korun: Binationale Paare ...!) Konkret hat das auch für die Mitglieder der Familie Zogaj zu gelten. Die Asylverfahren sind dort abzuwickeln, wo die Anträge gestellt wurden. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn die sozialdemokratischen und grünen Mitglieder der oberösterreichischen Lan­desregierung dafür sind, das alle Asylanträge der Familie Zogaj in Österreich bearbei­tet und abgewickelt werden, wäre es durchaus sinnvoll, die Anregung der Frau Innen­ministerin Dr. Maria Fekter, nämlich der Patenschaften, möglichst schnell zu diskutie­ren und zu realisieren. (Abg. Mag. Korun: Sie reden ja von ganz etwas anderem!) Damit könnten vielleicht Herr Landesrat Rudolf Anschober und Herr Landesrat Josef Ackerl die Patenschaft für alle Mitglieder der Familie Zogaj übernehmen. Darüber kön­nen wir gerne diskutieren, Frau Kollegin Korun.

Gesetzliche Änderungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sind derzeit aber nicht notwendig. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

19.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Vereinbarte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.11.07

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es geht, wie Frau Abgeordnete Korun hier immer wieder durch Zwischenrufe eingemahnt hat, um die Problematik von binationalen Ehen, insbesondere um diejenigen, wo in Öster­reich wohnhafte Asylwerber einen österreichischen Ehepartner/eine österreichische Ehepartnerin finden. Hier wurde – unter Anführungszeichen – eine „Verschärfung“ im seinerzeitigen Fremdenrechtspaket vorgenommen, weil leider Gottes, was wir immer anprangern, Missbrauch mit diesen Instituten betrieben wurde.

Ws ist wahrscheinlich auch den Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion be­kannt, dass es auch – unter Anführungszeichen – das „Institut der Scheinehe“ gibt, nur um einen österreichischen Aufenthalt zu bekommen. Leider ist in der Vergangenheit


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