Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 217

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vertreten, dass es sich um keine zivilrechtliche Auseinandersetzung handelt, sondern dass der Verfassungsgerichtshof zuständig wäre. Wir haben uns erwartet, dass es eine klare Regelung gibt, dass es eine klare Entscheidung gibt und dass dann aufgrund die­ser Entscheidung auch das Hohe Haus eine entsprechende Entscheidung trifft.

Niemand weiß zurzeit, wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet, ob der Verfas­sungsgerichtshof beispielsweise die Rechtssache wieder an den Obersten Gerichtshof zurückverweist. (Abg. Mag. Stadler: Das ist eine öffentlich-rechtliche Sache, das war von vornherein klar!) – Behaupten Sie! Wir werden das sehen in der Entscheidung des VfGH, und es wird eine sehr interessante Entscheidung werden, Kollege Stadler. Dann werden wir in diesem Haus auch die notwendigen Schlussfolgerungen zu tragen ha­ben.

Besonders bekannt ist ein Fall in Salzburg, wo eine Grundstückseigentümerin, eine normale Konsumentin, eine Arbeiterin, eine Kassiererin in einem Großmarkt, ein Grundstück geerbt hat. Es gab eine Verdachtsfläche, es wurde ein Blindgänger vermu­tet, gefunden – und die Kosten für das Freilegen musste die Grundstückseigentümerin übernehmen. Das Freilegen ist das tatsächliche Problem, Kollegin Schatz! Wir brau­chen eine Regelung, wer die Freilegung vornimmt. Wenn man das allein Privaten über­antwortet, dann stoßen sich ein paar gesund, und das kann sicherlich nicht so sein.

Daher: Wir stehen diesem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber und werden die Ent­scheidung abwarten. Unsere Fraktion und, wie ich glaube, alle Fraktionen in diesem Hause sind der Auffassung, dass wir dazu eine klare Regelung benötigen.

Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz zu einem anderen Thema etwas sagen – auch zu einer Bombengeschichte –, nämlich zu dem Skandal, dass in Hallein ein finnischer Konzern eine Papierfabrik von Finnland aus ge­schlossen hat. 485 Menschen haben ihren Arbeitsplatz verloren. Im Namen aller Salz­burger Abgeordneten, und zwar aller Fraktionen, ersuche ich Sie, Solidarität mit den Salzburger Arbeitnehmern, nämlich mit den Personen zu zeigen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Es gibt eine Postkartenaktion an die Präsidentin in Finnland. Ich ersuche Sie, diese Postkarten zu unterschreiben, an die finnische Präsidentin weiterzuleiten oder mir zu übergeben, damit auch wir klar sagen, so wie in Salzburg, wir stehen hinter diesen ge­kündigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und setzen uns für den Betriebs­standort Hallein ein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.26.35

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Auch wir von der ÖVP sind natürlich der Meinung, dass es nicht sein kann, dass ein Grundbesitzer, der ein Grundstück kauft und im Zuge von Umbauarbeiten oder Gra­bungsarbeiten auf eine Fliegerbombe stößt, diese selbst entsorgen muss beziehungs­weise die Zahlungen dafür leisten muss. Selbstverständlich sollen diese Zahlungen auch von der öffentlichen Hand übernommen werden. Das ist für uns eine Selbstver­ständlichkeit, denn der Grundbesitzer kann nichts dafür, dass diese Fliegerbombe im Zweiten Weltkrieg abgeworfen worden ist und nicht explodiert ist.

Minister Platter hat ja schon in der letzten Legislaturperiode, wie bereits erwähnt, einen Ministerialentwurf vorgelegt, der, wie auch erwähnt, nicht durch die Begutachtung ge­gangen ist. Das verstehe ich zwar nicht ganz – darüber werden wir noch verhandeln müssen –, denn er hat angeboten, dass wenigstens 35 Prozent vom Bund bezahlt


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