Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 329

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zwischenverfahren im Vollstreckungsmitgliedstaat, die bisher für die Anerkennung und Vollstreckung erforderlich waren, entfallen.

Dieses europäische Mahnverfahren stellt eine zusätzliche und fakultative Alternative für den Antragsteller dar. Das heißt also, dem Antragsteller steht es frei, sich nach wie vor für die im nationalen Recht vorgesehenen Verfahren zu entscheiden.

Die Verordnung für geringfügige Forderungen, die sogenannte Bagatellverordnung, stellt sicher, dass grenzüberschreitende Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen mit geringem Streitwert schneller und kostengünstiger als bisher beigelegt werden können.

Die dargestellten, in die Zivilprozessordnung eingearbeiteten EU-Verordnungen stellen einen wichtigen Schritt im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mit­gliedstaaten in Zivil- und Handelssachen dar. Heute werden wir beschließen, dass die­se Verordnungen in die Zivilprozessordnung einfließen. Das ist eine gute Sache, der wir gerne unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.31


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


23.31.22

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Ich möchte mich in aller Kürze zur Zivilverfahrens-Novelle, die sehr zu begrüßen ist, äußern und zu zwei Punkten Stellung nehmen, die vor allem das Mietrecht betref­fen. Hier wird vor allem die gerichtliche Kündigung, § 33 Abs. 1 mit einer Klarstellung novelliert – es geht um eine Gleichschaltung mit der ZPO, die hier erreicht wird.

Bei dieser Bestimmung geht es um Folgendes: Wenn die Mieter bei der Zustellung der schriftlichen Kündigung die Kündigungsfrist nicht einhalten, das heißt, wenn diese Kün­digung zu spät eintrifft, muss in Zukunft die Kündigung nicht noch einmal eingebracht werden, sondern sie wird für den nächsten Termin angerechnet. Bisher hat es hier ja unterschiedliche Regelungen gegeben. Diese Novelle bringt eine eindeutige Verbesse­rung für die Mieter, die ausdrücklich zu begrüßen ist.

Weiters möchte ich die Regelung betreffend die Gebärdendolmetscher hervorheben. Es ist das eine wirklich große Verbesserung für gehörlose Parteien, die damit erreicht wird – dies zu sagen, erscheint mir besonders wichtig. In Österreich sind etwa 8 000 bis 10 000 Menschen gehörlos und einige weitere Tausende hochgradig schwer­hörig. Diese Personen verwenden sehr häufig die Gebärdensprache.

Mit dem heutigen Beschluss wird es möglich sein, dass die Gebärdensprachdolmet­scher ihre Parteien nicht nur bei Gericht vertreten und dolmetschen, sondern darüber hinaus auch bei Gesprächen mit dem Rechtsanwalt auf Kosten des Bundes zur Ver­fügung stehen. Das ist eine wirklich bedeutende Erleichterung für gehörlose Menschen im Zugang zu ihrem Recht.

Meine Fraktion wird dieser Vorlage, die den Menschen eine Reihe an Verbesserungen bringt, zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

23.33


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


23.33.38

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Auch die Fraktion des BZÖ wird dieser Regierungsvorlage zustimmen, nicht zuletzt aufgrund der damit bezweckten nationalen und internationalen Verbesserung der Verfahrensökonomie.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite