Der heutige Beschluss zur Zivilverfahrens-Novelle 2009 wird für viele Personen den Zugang zum Recht verbessern und vereinfachen. Alle Maßnahmen, die zu einer Verbesserung des Zugangs zum Recht führen, dienen auch längerfristig dem Wirtschaftsstandort Österreich. In diesem Sinne möchte ich diesen Beschluss auch verstanden wissen.
Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die der Ausführung von gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften dienen; ich erwähne hier das europäische Mahnverfahren sowie das europäische Bagatellverfahren. Hier werden erstmals Verfahren geschaffen, die zu unmittelbar vollstreckbaren Durchsetzungstiteln in ganz Europa führen. Es gibt ja bekannterweise immer mehr grenzüberschreitende Streitigkeiten.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Stärkung des rechtlichen Gehörs. Rekurse sollen nun zweiseitig sein.
Weiters soll gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen kostenlos ein Gebärdendolmetscher zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Erlassung einstweiliger Verfügungen im Unterhaltsbereich gibt es derzeit eine Kompetenzaufsplitterung zwischen Richtern und Rechtspflegern, die nicht sachgerecht erscheint. Es sollen jetzt mit der Zivilverfahrens-Novelle 2009 die Kompetenzen des Rechtspflegers im Unterhaltsbereich ausgebaut werden. Gerade in Unterhaltssachen verfügt der Rechtspfleger nämlich unbestritten über die erforderliche Expertise. Deswegen sieht die Novelle vor, dass der Rechtspfleger über einstweilige Verfügungen zu entscheiden hat – nämlich dann, wenn er ohnehin für die Hauptsache zuständig ist.
Im Bereich des Sachverständigen- und Dolmetschgesetzes sieht der Entwurf eine Verkürzung der derzeit auf zehn Jahre befristeten Eintragung in die Gerichtssachverständigen- beziehungsweise Gerichtsdolmetscherliste auf fünf Jahre vor. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Qualitätssicherung im Sachverständigen- und Dolmetscherwesen.
Insgesamt, um es noch einmal kurz zu sagen, stellt die Zivilverfahrens-Novelle 2009 somit ein Bündel vielfältiger und heterogener Maßnahmen dar, die den ökonomischen Ablauf des Zivilverfahrens sichern werden und zu erheblichen Verbesserungen für den einzelnen Bürger führen werden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
23.39
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.
23.40
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Justizministerin! Frau Bundesministerin, Ihren letzten Worten kann ich mich nur anschließen: Auch ich bin überzeugt davon, dass es durch diese Novelle zu einer Fülle von Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger kommt; es liegt uns eine sehr saubere Umsetzung von zwei EU-Verordnungen vor.
Folgenden Aspekt möchte ich jetzt noch herausstreichen: Im Sinne der Verfahrensökonomie spricht es für große Weisheit des Justizministeriums, dass man das europäische Mahnverfahren künftig bei einem Gericht konzentriert, wo sozusagen ein entsprechendes Kompetenzzentrum entsteht, und das Verfahren nicht auf unzählige Bezirksgerichte zersplittert. Das dient sicherlich den Bürgerinnen und Bürgern.
Damit darf ich mich für diese Gesetzesvorlage bedanken – und meine Rede auch schon wieder beenden, da ich versprochen habe, Redezeit einzusparen, weil ich heute in, wie ich meine, gerechter Empörung über die Brandstifter der Rating-Agentur Moody’s die Redezeit bei meinem ersten Redebeitrag überzogen habe. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
23.41
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