Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 120

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Das eine betrifft das Familienlastenausgleichsgesetz. Sie alle wissen, wir haben die Krankenversicherungsbeiträge befristet um 0,1 Prozent für die Krankenhausfinan­zie­rung und um 0,15 Prozent insgesamt angehoben. Es wurde aber vergessen, das Ganze im Familienlastenausgleichsgesetz nachzuvollziehen.

Was hätte das bedeutet? – Es hätte bedeutet, dass die Gebietskrankenkassen pro Jahr ab 2009, denn dann hätte es nicht mehr gegolten, bis zum Ende des Finanz­ausgleichs 2013 1 Million € an Einnahmen im Jahr verloren hätten. Diesem Umstand wurde auch angesichts der angespannten Situation der Gebietskrankenkassen Rech­nung getragen und diese Regelung im Familienlastenausgleichsgesetz nachvollzogen.

Ein zweiter Punkt, der diesmal nicht den Gebietskrankenkassen, sondern der Republik viel Geld spart, ist die Änderung im ASVG. Wie Sie vielleicht alle wissen, gibt es die sogenannte Transparenzrichtlinie der Europäischen Union, nicht erst seit gestern, sondern schon seit mehr als zehn Jahren, und diese besagt, dass es bei der Aufnahme von Arzneimitteln in den grünen und gelben Erstattungsbereich der Sozialver­siche­rungen gewisse Fristen gibt, innerhalb deren Pharmafirmen Anträge stellen können und innerhalb deren eine Aufnahme entweder abgelehnt oder bewilligt werden muss. In der Transparenzrichtlinie sind es 90 bis 180 Tage. In Österreich war diese Frist bislang zwischen 24 und 36 Monate.

Im Jahr 2001 wurde Österreich bereits das erste Mal vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, diese Regelung nachzuvollziehen. Zwei Minister, Rauch-Kallat und Kdolsky, haben nichts gemacht, was dazu geführt hat, dass wir im letzten Jahr erneut verurteilt wurden. Allen Unkenrufen zum Trotz, dass diese Bundesregierung in den ersten hun­dert Tagen nichts gearbeitet hätte, hat unser Gesundheitsminister das geschafft, was zwei Minister nicht geschafft haben, nämlich eine Regelung in dieser Frage (Abg. Weinzinger – Beifall spendend –: Bravo, sehr gut!), und damit der Republik Österreich viel Geld erspart. (Beifall bei der SPÖ.)

14.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klikovits. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


14.31.24

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätz­te Damen und Herren! Frau Kollegin, die Behauptung, dass die Vorgängerinnen vom Herrn Bundesminister nichts gemacht haben, möchte ich schon zurückweisen. In dieser Angelegenheit ist es zeitlich nicht mehr gelungen (Abg. Dr. Oberhauser: 2001!), die von Ihnen angesprochenen Anpassungen des Sozialversicherungsgesetzes und des Familienlastenausgleichsgesetzes an die Transparenzrichtlinie der EU vorzu­nehmen. Diese Anpassung, wie Sie vorhin gesagt haben, ist notwendig geworden, damit wir eben keine Strafzahlungen auferlegt bekommen.

Es geht auch darum, dass Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Arznei­mitteln und die Ausgaben des öffentlichen Gesundheitswesens für Arzneimittel besser überschaubar sind, und das ist, glaube ich, auch dringend notwendig.

Ich darf in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, dass es Österreich gelungen ist, mit den Arzneimittelausgaben derzeit unter dem europäischen Durch­schnitt zu liegen. Wir haben derzeit in Österreich durchschnittlich 137 € im Jahr an Ausgaben für Arzneimittel – im Vergleich dazu Deutschland mit Ausgaben von 234 €, Niederlande 217 € und Frankreich 314 €.

Es ist auch so, dass die Entwicklung eines Medikaments in etwa 15 Jahre lang dauert und die Kosten bei etwa 1 Milliarde € liegen. Bedenkt man, dass sich nur jedes dritte


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