Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 40

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Deswegen haben wir, die vier genannten Parteien, in diesen Gesprächen auch ver­schiedene Bereiche angesprochen, und ein Bereich ist die Prüfung bei den Gemein­den, wo noch an einem Prüfkonzept gearbeitet werden soll, weil die Gemeinden zu Recht sagen: Jetzt haben wir ohnehin schon so viele Prüfebenen, am allerbesten wäre es, wenn nur der Bundesrechnungshof prüfen würde, man könnte die anderen Prüf­ebenen weglassen, die dann bei kleinen oder großen Gemeinden vielleicht stichpro­benartig ihre Prüfarbeit machen würden!

Das alles ist noch zu besprechen, auszuarbeiten, auszuverhandeln, aber es wäre wich­tig, weil das natürlich auch – und da stimme ich Herrn Präsidenten des Rechnungs­hofes Moser zu – eine Beratungsqualität hat. Denn: Wenn man so eine Prüfung macht und dann diese Prüfung abgeschlossen ist, dann kann man natürlich auch beraten und dann kann der jeweilige Bürgermeister oder die jeweilige Bürgermeisterin aus dieser Beratung die nötigen Schlüsse ziehen – zum Nutzen der Einwohnerinnen und Einwoh­ner in den Gemeinden, zum Nutzen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Das ist doch, meine ich, ein ganz wesentlicher Aspekt.

Ein zweiter Punkt – das, weil es oft missverstanden wurde – ist die Frage mit der 100 Milliarden-Haftung für die Banken. Auch da besteht jetzt die Möglichkeit, zu prüfen, wie sorgfältig im Rahmen dieser Haftung mit den Geldern umgegangen wird, ob hier die Verträge in Ordnung sind, ob das alles in Ordnung ist. Auch da sind, glaube ich, Signale ausgesendet worden, dass der Bürger, die Bürgerin sieht, hier soll, hier muss, hier wird verantwortungsvoll mit dem Geld umgegangen. Und der Rechnungshof wird hier auch entsprechend seine Prüftätigkeit durchführen. (Abg. Dr. Königshofer: Wo bleiben die Zinsen von den Banken?)

Ich halte das für ein ganz wesentliches Signal, weil oft auch aus der Bevölkerung bei Versammlungen, auf Plätzen und Märkten, wo auch immer wir Diskussionen hatten, die Frage kam: Was passiert da jetzt? Unsere kleinen und mittleren Unternehmungen, die Kredite wollen, die natürlich auch Unterstützung wollen, die auch gefördert werden sollen, damit Beschäftigung gegeben ist, damit auch die entsprechenden Wachstums­raten da sind und der Konsum angekurbelt wird, haben gesagt: Na, Moment, den Ban­ken schenken könnt ihr nichts! – Den Banken wird nichts geschenkt Sie sind nur wich­tig im Wirtschaftskreislauf, die Haftungen sind wichtig, und auch das muss daher ent­sprechend kontrolliert werden. (Abg. Dr. Königshofer: Die Zinsen sind allein heuer 165 Millionen €!)

Aber das, was heute zur Beschlussfassung vorliegt – das ist die Diskussion, die wir hier im Hohen Haus schon einmal hatten –, berührt auch Unternehmungen, wo der öf­fentliche Anteil unter 50 Prozent liegt, aber wo nicht nur rechtliche Beherrschung auf­grund der Syndikatsverträge, sondern auch eine tatsächliche Beherrschung vorliegt.

Das ist, glaube ich, eine ganz heikle Sache, aber: Es geht um öffentliche Gelder, wie das eben bei der Flughafengesellschaft der Fall ist, wo Wien und Niederösterreich je 20 Prozent an dieser Gesellschaft halten. Diese Art der tatsächlichen Beherrschung liegt vor, und klar ist aber auch, dass neben diesen öffentlichen Geldern – eben durch eine Prüfkompetenz des Rechnungshofes – auch Investoren aus dem privaten Bereich angesprochen werden sollen, sodass diese sagen können: Der Rechnungshof wird im Endeffekt mit seiner Prüfmöglichkeit dafür sorgen, dass hier sorgfältig mit dem Geld umgegangen wird und unser investiertes Kapital daher genau jene Ziele erreichen wird, derentwegen wir dort investiert haben, und wir uns daher keine Sorgen machen müssen!

Daher ist das, dass der Rechnungshof auch dort, wo diese tatsächliche Beherrschung vorliegt, untersuchen kann und soll, ein Signal in Richtung mehr Rechtssicherheit, ja ich würde sagen, ein Signal für Investitionssicherheit. Das ist eine Unterstützung für


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite