Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 52

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und das Ziel war, dass wir einmal die Schwelle überschreiten und zwölf Doppelbe­steuerungsabkommen haben, um von der sogenannten Grauen auf die Weiße Liste zu kommen.

Wenn hier gesagt wird, wir seien vor der EU in die Knie gegangen, dann muss ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das nicht eine Liste der EU, sondern eine Liste der OECD ist. Falls darüber Informationsbedarf besteht: Die OECD geht weit über die EU hinaus. Australien, Kanada, Japan, Korea, Mexiko, Neuseeland und die Vereinig-
ten Staaten zum Beispiel und auch Island sind dabei. Also es geht weit über die EU hinaus.

Was wäre gewesen, wären wir nicht von der Grauen und auf die Weiße Liste gekom­men? – Es wären zum Beispiel die British Virgin Islands von der Grauen auf die Weiße Liste gekommen, es wären die Cayman Islands von der Grauen Liste auf die Weiße Liste gekommen, es wären die Niederländischen Antillen von der Grauen auf die Wei­ße Liste gekommen. Ich könnte die Aufzählung auch noch etwas fortsetzen. Was wäre gewesen, wenn Österreich nicht auf die Weiße Liste gekommen wäre? – Wir wären bei Staaten wie Andorra, Anguila, Antigua und Barbuda, Saint Kitts and Nevis, Saint Vincent and the Grenadines und einigen weiteren geblieben. Es wurde schon in den Raum gestellt, dass Projekte der EIB nicht finanziert werden, wenn österreichische Un­ternehmen beteiligt sind. Es hat von der EBRD entsprechende Hinweise gegeben.

Das heißt, es hat ganz dringenden Handlungsbedarf gegeben, und die Lösung, die ge­funden wurde, war eine hervorragende, nämlich: das Bankgeheimnis für die Österrei­cher und Österreicherinnen weiterhin aufrechtzuerhalten (Abg. Strache: Für Auslands­österreicher nicht!) und auf der anderen Seite das Bankgeheimnis für ausländische Staatsbürger zu beseitigen (Abg. Strache: Für die Wohnsitzösterreicher, aber nicht für die Auslandsösterreicher! Das ist eindeutig unwahr!), um den großen Schaden von Ös­terreich, um den großen Schaden für die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer und für die österreichische Wirtschaft abzuwenden. – Wer das nicht sehen will, dem sind dieses Land beziehungsweise die Menschen in diesem Land egal. (Bei­fall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Geben Sie doch zu, dass das die Wohnsitzösterrei­cher sind und nicht die Auslandsösterreicher!)

Ich möchte aber auch noch eine Anmerkung zum eigentlichen Thema machen, nämlich zur Frage der Ausweitung der Prüfkompetenz auf Unternehmen mit weniger als 50 Prozent staatlicher Beteiligung, die aber trotzdem unter beherrschendem Einfluss stehen. Herr Klubobmann Bucher hat gesagt, überall dort, wo Steuergeld zum Einsatz kommt, soll der Rechnungshof prüfen können. – Klingt im ersten Moment relativ ver­nünftig, wenn man es aber genauer betrachtet, hätte das extreme Konsequenzen.

Ich nenne nur ein Beispiel aus meinem Bereich: Presseförderung. – Wir stellen öster­reichischen Zeitungsherausgebern Steuergeld zur Verfügung, damit Medienvielfalt ge­wahrt bleibt. Wenn die Konsequenz daraus wäre, dass jedes Zeitungsunternehmen vom Rechnungshof geprüft wird oder in anderen Fällen jedes andere Unternehmen, je­der andere Subventionsnehmer geprüft wird, dann würde das, glaube ich, nicht nur zu einem absurden Ergebnis führen, sondern auch zu einer völligen Überlastung des Rechnungshofs, und das würde wahrscheinlich jede Steuerungsfunktion, die eine För­derung haben soll, ad absurdum führen. Gemeint kann daher meines Erachtens nur sein, dass die Stellen, die Geld zur Verfügung stellen, geprüft werden. Ich glaube, das ist, soweit ich das überblicken kann, flächendeckend der Fall.

Es gibt aber noch einen zweiten Aspekt. Es hat ja im Zuge des Österreich-Konvents in­tensive Diskussionen genau zu dieser Frage gegeben. Man hat damals überlegt, ob man eine 25-Prozent-Beteiligung als Grenze ziehen soll. Wir haben auch jetzt intensiv darüber diskutiert, wo diese Grenze sein kann; Anlassfall waren, wie jeder weiß, Sky­link und Flughafen Wien. Es hat natürlich Positionen gegeben, die besagt haben: mög-


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