Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 129

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Die Strukturreform aller Sozialversicherungsträger wurde bisher noch immer nicht in Angriff genommen. Deshalb bringen wir heute einen Entschließungsantrag bereits zum dritten Mal ein. (Abg. Silhavy: Deswegen wird er auch nicht besser!) Dieser sieht vor, dass die 19 gleichartigen Organisationen mit ihren aufgeblähten Verwaltungsapparaten endlich zusammengelegt werden. Allein die Kostenexplosion in den letzten fünf Jahren in diesem Bereich beträgt mehr als 52 Prozent – mehr als 52 Prozent! Ein kleines Land wie Österreich leistet sich in Summe 22 Träger im Sozialversicherungsbereich.

Aus diesem Grund muss – und das fordern wir – eine Zusammenführung aller Finan­zierungs- und Steuerungsfunktionen im Gesundheits- und im Sozialbereich erfolgen. Das ist in mehr als einem Jahr nicht geschehen, und Sie lassen auch die notwendigen legistischen Maßnahmen vermissen. (Beifall beim BZÖ.)

In einer Stellungnahme zum Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Krankenan­stalten- und Kuranstaltengesetz geändert wird – das haben wir noch zu beschließen –, stellen die Länder fest, dass nach wie vor die zur Umsetzung des Österreichischen Strukturplanes 2006 notwendigen legistischen Schritte seitens des Bundesgrundsatz­gesetzgebers vermisst werden. Zwar sind die Länder verhalten, im Rahmen des öster­reichischen Strategiegesetzes regionale Strukturpläne für das Gesundheitswesen, die sowohl den intra- als auch den extramuralen Versorgungsbereich umfassen, zu entwi­ckeln, die Länder weisen aber in einem Schreiben darauf hin, dass die dafür notwendi­ge regionale Strukturplanung zwingend notwendige legistische Instrumentarien benö­tigt und dass diese fehlen.

Die Transformation der Strukturqualitätskriterien für die Privatkrankenanstalten ist zur­zeit ebenfalls mangels gesetzlicher Determination rechtlich nicht möglich. Sie fordern eine längst fällige gesetzliche Initiative, damit jene Strukturpläne, die auf Länderebene schon erarbeitet wurden, umgesetzt werden können. Auch in diesem Bereich sind Sie mehr als säumig.

Die finanzielle Durchführbarkeit der Reform, die man nur als gewaltsame Umvertei­lungsaktion bezeichnen kann, wackelt an allen Ecken und Enden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Die Finanzierung ist in diesem Bereich nicht möglich. Die angekün­digten regionalen Töpfe für Maßnahmen zur Strukturbereinigung wurden nicht einge­richtet und die für Ende 2009 groß angekündigte e-Medikationsdatenbank nicht umge­setzt, elektronische Krankenhausakten nicht einmal in Angriff genommen.

Herr Bundesminister, Sie haben versprochen, im Bereich des Mutter-Kind-Passes für Verbesserungen zu sorgen. Sie haben ein Strategiepapier angekündigt. – Dieses liegt noch immer nicht vor.

Herr Bundesminister, Sie haben keine strategischen Verhandlungen mit der Pharmig und der Apothekerkammer geführt, um jene Kosten, die aufgrund der Preiserhöhung trotz der Senkung der Mehrwertsteuer auf 10 Prozent bei den einzelnen Personen und Kranken zu Buche schlagen, zu verringern.

Wir könnten diese Liste fortsetzen. Deshalb bringen wir einen Misstrauensantrag ein:

Misstrauensantrag

gemäß § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen betreffend Ver­sagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Gesundheit

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Strutz, Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Ge-


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