Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 257

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tatsächlich sehr kurz halten. Sie wissen, worum es geht. Wir haben schon etliche Male darüber diskutiert. Die Argumente, die Sie gebracht haben, warum Sie einer Erhöhung der Freibeträge nicht zustimmen wollten oder konnten, waren immer die gleichen und lauteten folgendermaßen: Wir wollen das im Zusammenhang mit einer Steuerreform diskutieren und erledigen!

Jetzt haben wir die Steuertarif-Reform hinter uns gebracht, das Problem der Betroffe­nen jedoch, die aufgrund des Opferfürsorgegesetzes einen Anspruch auf die Freibeträ­ge haben, ist dadurch aber nicht erledigt worden.

Konkret geht es darum, dass diese Freibeträge seit 1964 nicht angepasst worden sind. Es wäre daher eigentlich fast eine Verfünffachung, würde man das valorisieren, not­wendig. Wir schlagen, um die Ungerechtigkeiten zwischen den verschiedenen betroffe­nen Gruppen nicht groß zu machen – nämlich zwischen denen, die erst in den letzten Jahren Anspruch darauf gehabt haben, beziehungsweise denen, die schon vorher den Anspruch darauf einlösen konnten –, eine Verdoppelung vor. Die Kosten für den Staatshaushalt wären sehr gering – das wissen wir alle –, weil es nur mehr wenige gibt.

Ich glaube, es ist auch Ihnen klar, dass diese Gruppen für jedes kleine Zeichen, das sie von der Republik Österreich erhalten, dankbar sind und es auch als wichtig be­trachten. In diesem Sinne ist das ein Plädoyer für die Verdoppelung der Freibeträge, weil hier dem Anspruch einer Gruppe, über die wir heute auch schon gesprochen ha­ben, in einem sehr, sehr geringen Ausmaß, aber doch mit einem kleinen Zeichen Rechnung getragen werden könnte; einem Anspruch, den diese Gruppe aufgrund ihres Beitrages hat, den sie für die Befreiung Österreichs und für die Republik Österreich ge­leistet hat. (Beifall bei den Grünen.)

23.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


23.27.26

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Es geht hier um das Opferfürsorge­gesetz und den Antrag der Grünen hiezu. Das Gesetz regelt, wie wir wissen, Ansprü­che von Opfern des Kampfes für ein freies und demokratisches Österreich und gilt auch für deren Hinterbliebene.

Ich sage ganz offen: Ich habe Verständnis dafür, dass man hier jetzt endlich einmal versucht, einen Konsens über Anpassungen zu finden. Ob auch beim Finanzminister Verständnis dafür vorhanden ist, werden wir vielleicht von den nächsten Rednern er­fahren.

Ich meine aber auch, dass es wichtig ist, eine Gesamtbeurteilung dieses Themas vor­zunehmen. Es gibt auch weitere Leistungen für Opfer des Nationalsozialismus: Hilfs­fonds, Nationalfonds, einmalige Aushilfen, Steuerfreibeträge bei Behinderungen und vieles andere. All das ist im Laufe der Jahre geschaffen worden und sollte gemeinsam mit dieser – ich sage es noch einmal – sicher gerechtfertigten Anpassung diskutiert werden. (Beifall bei der SPÖ.)

23.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


23.28.33

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ho­hes Haus! Der Antrag des Herrn Kollegen Öllinger wird mit gleicher Regelmäßigkeit je­des Jahr gestellt; zuletzt am 11. März vorigen Jahres.

Das Gesetz stammt tatsächlich aus dem Jahr 1947, es wurde in der Zwischenzeit mehr als fünfzig Mal novelliert. Wir haben voriges Jahr Ihrem Antrag in etwa entsprochen, in-


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