Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 51

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Verkehrsausschuss:

Änderung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) (366 d.B.).

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10.22.37Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 828/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend schnellstmögliche Umsetzung eines „Transferkontos“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt wer­den.

10.23.01Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2651/AB

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ferner teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beant­wortung 2651/AB der Anfrage 2773/J der Abgeordneten Mag. Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Wassereintritt am 23. Juni 2009 und mutmaßliche Bau­mängel an der Albertina durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung eines Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

Vorschlag gemäß § 49 Abs. 5 GOG und Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich schlage vor, die Tagesordnung um die Berichte des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Bezirksgerichtes Spittal an der Drau um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Na­tionalrat Gerhard Köfer, 397 der Beilagen, sowie über das Ersuchen der Staatsanwalt­schaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, 398 der Beilagen, mit Zweidrittelmehrheit gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung zu ergänzen und diese als Tagesordnungspunkte 25 und 26 in Verhandlung zu nehmen.

Dies setzt jedoch voraus, dass von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegen­ständlichen Ausschussberichte gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung abgesehen wird.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die der vorgeschlagenen Ergänzung der Tages­ord­nung sowie dem Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Somit ist die Tagesordnung ergänzt.

 


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