Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 201

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In diesem Sinne freue ich mich, dass es einstimmig ist, und bedanke mich auch beim Ministerium für die gute Vorarbeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


18.52.52

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Ich meine, nur wer mit dem Herzen sieht, sieht richtig. Ich glaube diese Novelle sieht richtig.

Ich meine, dieses Gesetz ist ein klassisches Gesetz, wo man sagen kann, man stellt Gesetzestexte hinter den Menschen und nicht vor den Menschen. Es ist uns gelun­gen, für die Behinderten etwas zu tun, was der täglichen Realität näherkommt.

In einer kleinen Behinderten-Wohngemeinschaft ist es oft eben nicht möglich, dass eine Schwester da ist. Es ist oft notwendig, jemanden einfache pflegerische Tätigkeiten angedeihen zu lassen. Wir können es als Politiker nicht zulassen, dass wir ständig sa­gen: Das Gesetz und diverse Abgrenzungen sind wichtiger als das, was die Behinder­ten in ihrem täglichen Leben brauchen und erleben. (Beifall bei der ÖVP.)

Es hat mich eigentlich sehr gewundert, dass so ein logischer Schritt bezüglich der Möglichkeit für Tätigkeiten in Behinderten-Wohngemeinschaften, dass die dort Tätigen eben geschult werden dürfen und dass man nicht wegen jeder Kleinigkeit extrem quali­fiziertes Personal holen muss, so positive Resonanz gefunden hat, denn ich habe ge­dacht, das ist eigentlich selbstverständlich. Wir machen ja Gesetze für die Bürger und nicht umgekehrt!

Auf der anderen Seite verstehe ich natürlich die Bedenken von diplomiertem Pflegeper­sonal, das sagt: Wo bleibt die Qualität? Und wo ist dann die Abgrenzung? Ich glaube, es ist uns hier eine Gratwanderung geglückt. Aus der Reaktion der Betroffenen sehe ich, dass beide Seiten damit leben können.

Wir wollen nicht, dass ein Tischler Krankenschwester spielt, auf der anderen Seite ist es nutzlos, zu sagen: Wir brauchen ein diplomiertes Pflegepersonal für eine Minimaltä­tigkeit! – Diese müsste jedes Mal kommen. Bis die Tätigkeit vollendet ist, braucht der Patient diese wahrscheinlich nicht mehr.

Für mich ist das Herz und Vernunft zugleich. Das sollte uns bei all diesen gesundheits­politischen Regelungen begleiten. Ich sehe es ja tagtäglich, wie schwierig die Abgren­zung vor lauter Gesetzen ist: Das darf der Arzt machen, das darf die Schwester ma­chen, das darf der Pflegehelfer machen!, und am Schluss wird dokumentiert, dass es letztendlich keiner macht.

In einem zweiten Teil des Gesetzes haben wir auch die Kompetenz des Pflegehelfers ausgeweitet. Ich sage Ihnen jetzt als Arzt: Das ist dringend notwendig, denn es ist eine Binsenweisheit, wir werden im Durchschnitt alle immer älter und wir werden mehr Pfle­geleistungen benötigen. Diese Schrebergärten: Der darf das, der darf das, der darf das!, das können wir uns finanziell nicht leisten. Zweitens: Wir sollen es uns auch nicht leisten, Zeit zu verschleudern, denn Zeit kostet Geld. Die Pflege soll beim Bürger an­kommen und darf nicht in der Dokumentation versickern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


18.56.47

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesundheits- und Kranken-


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