Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 34

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Gerade zum jetzigen Zeitpunkt findet im Ministerium eine große internationale Kon­ferenz über freiwillige Rückkehr statt. Derzeit ist es so, dass wir bei der Rückkehr 40 Prozent repressiv mit Polizei und Amtsgewalt machen und 60 Prozent freiwillig. – Diesbezüglich stecken wir auch Steuergeld in die Beratungsinfrastruktur, weil die freiwillige Rückkehr insgesamt billiger kommt und auch humaner ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Windholz.

 


Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Frau Bundesminister, Sie haben auch den gewissermaßen unsteten Aufenthalt angesprochen, nachdem ein Verfahren eingeleitet worden ist. In jüngster Vergangenheit hatten wir einen Aufgriff eines Lkw mit über 50 Kurden durch die Exekutive. – Ein Antrag wurde gestellt, die Leute wurden nach Traiskirchen gebracht, waren am nächsten Tag aber nicht mehr auffindbar.

Meine konkrete Frage: Wie viele Personen können deshalb nicht abgeschoben wer­den, weil sie in die Illegalität flüchten, und können Sie uns auch sagen, ob von diesen über 50 kurdischen Asylantragstellern schon welche aufgetaucht sind? Wenn ja, wo waren diese dann tatsächlich aufhältig?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Es waren über 60 Personen – 64 waren es, glaube ich –, davon haben 58 einen Asylantrag gestellt. Jene, die einen Asylantrag gestellt haben, konnten wir nicht einsperren, weil Flücht­linge keine Gefangenen sind, jene, die keinen Asylantrag gestellt haben, haben wir in Schubhaft genommen.

Jene, die in Traiskirchen um Asyl angesucht haben, sind aber über Nacht wieder von ihren Schleppern eingesammelt und weitergeschleppt worden, nämlich nach Deutsch­land. In Deutschland sind zwei Syrer und deren syrischer Schlepper aufgegriffen und verhaftet worden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Korun.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Bundesministerin, seit dem letzten Jahr ist es nicht mehr möglich, dass sich Asylwerber mit einer Beschwerde an den Ver­waltungsgerichtshof wenden. Beim gestrigen 7. Rechtsschutztag Ihres Ministeriums hat Professor Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, eine Verfassungs­reform gefordert, ein Reformpaket. Als Teil dessen hat er gefordert, dass der Verwal­tungsgerichtshof wieder für Asylbeschwerden zuständig wird. (Zwischenrufe bei der ÖVP: Frage!)

Wie stehen Sie zu dieser Forderung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Frau Kollegin Korun, ich war dort, Sie nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Korun deutet auf den Plenar­saal. – Abg. Binder-Maier: ... nicht fair!) Präsident Holzinger hat gefordert, dass die Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte so rasch wie möglich umgesetzt wird, und Präsident Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, hat auch erwähnt, dass er mit jenen Anträgen, die beim Verfassungsgerichtshof landen – das sind mehrere Tausend – sehr gut zurechtkommt: Sie werden innerhalb von zwei Monaten erledigt. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.)

 


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