Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 182

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Zeitraum betrachtet – mit 3,5 Prozent sehr beachtlich war und weit über den Vorjah­reswerten lag. Außerdem ist positiv zu vermerken, dass wir im Jahr 2008 noch einen positiven Primärsaldo von 1,7 Prozent des BIP hatten und dass die gesamtstaatliche Verschuldung von 0,5 Prozent auf 0,4 Prozent abgenommen hat.

In diesem Zusammenhang ist aber sehr wohl auch zu beleuchten – in Blickrichtung der Erstellung künftiger Budgets beziehungsweise der Nachhaltigkeit –, welche Kenn­zahlen sich massiv verschlechtert haben und dass diese belegen, dass eine Struktur­reform unabdingbar ist. Es zeigt sich, dass die Verschuldung des Bundes um 6,75 Pro­zent oder 10,6 Milliarden € zugenommen hat, die gesamtstaatliche Verschuldung um 9,57 Prozent auf 176 Milliarden € gestiegen ist, die Haftungen um 29,38 Prozent auf 112 Milliarden € zugenommen haben und der Stand jener Verpflichtungen, die bei künftigen Budgets zu berücksichtigen sein werden, 103 Milliarden € beträgt. Die Nettozinslast hat 6,7 Milliarden € ausgemacht, und gleichzeitig – auch das wurde heute im Rahmen der Debatte gesagt – ist die Schere zwischen Abgabenquote und Einnah­menquote weiter aufgegangen und hat im Jahr 2008 bereits 3,4 Prozent betragen.

Betrachtet man diese Entwicklungen und stellt man ihnen die weiteren Entwicklungen der Jahre 2008 und 2009 gegenüber, sprich – auch das wurde heute bereits ange­sprochen – dass ausgabenerhöhende beziehungsweise einnahmenmindernde Maß­nah­men gesetzt wurden: So wird im Rahmen der Budgetperiode von 2008 bis 2013 zu berücksichtigen sein, dass allein in den Jahren 2008 und 2009 ausgabenerhöhende oder einnahmenmindernde Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen bis 2013 von 17 Milliarden € gesetzt worden sind, die bei künftigen Budgetplanungen zu berück­sichtigen sein werden.

Man wird also massive strukturelle Maßnahmen anzugehen haben, man wird die Verfassungs- und Verwaltungsreform angehen müssen, wobei hier sowohl die Länder als auch die Gemeinden und insbesondere der Bund gefordert sind, ihren Beitrag zu leisten. Hierbei ist auch darauf hinzuweisen, dass die Länder in den letzten Jahren nicht in der Lage waren, die Stabilitätsverpflichtungen – das heißt, die Verpflichtungen des innerösterreichischen Stabilitätspaktes – zu erfüllen, und dass auch hier Maßnah­men gesetzt werden müssten, um den Betrag, der vorgesehen ist, zu erreichen.

Betrachtet man die Schuldenentwicklung, betrachtet man gleichzeitig die Gefahr des Wegfallens von Steuereinnahmen – auch das wurde heute bereits angesprochen –, betrachtet man die zusätzliche Ausgabendynamik durch steigende Zinslasten, gelangt man zur Erkenntnis, dass man Strukturreformen wird durchführen müssen in Richtung einer Effizienzsteigerung, einer Qualitätserhöhung und gleichzeitig von mehr Bürger­nähe. Dass diese Maßnahmen möglich sind, ist auch im Rahmen der bisherigen Beratungen zur Verwaltungsreform hervorgekommen.

Vor dem Hintergrund des Bundesrechnungsabschlusses 2008 darf ich Sie ersuchen, im Sinne einer Nachhaltigkeit des Budgets umgehend Strukturreformen anzugehen. Wenn wir die Reformen jetzt nicht angehen, werden wir in den Folgejahren Probleme haben, die wir wahrscheinlich dann nicht mehr in dem Ausmaß lösen können.

Es wurde bereits von Herrn Staatssekretär Dr. Lopatka erwähnt, dass der Rech­nungshof seine Expertise sehr gerne zur Verfügung stellt, wobei diese Expertise Ihnen allen zur Verfügung steht und der Rechnungshof Ihnen gerne jene Leistungen anbietet, die es Ihnen ermöglichen, sachkundig Ihren Beitrag zur Verwaltungsreform bezie­hungsweise die weiteren Budgets zu planen beziehungsweise festzulegen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

18.11

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

 


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