Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 60

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der zu fördern (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das geht ohne Ehe auch sehr gut!) und damit unserem Staat und der Gesellschaft Zukunft zu schenken und den Genera­tionenvertrag zu erfüllen. Bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen, Frau Glawischnig, ist es meines Erachtens ja nicht möglich, Kinder zu zeugen – unter gleichgeschlechtli­chen Paaren ist das natürlich nicht möglich. (Abg. Öllinger: Haben Sie eine Ahnung!) Aber es ist interessant, dass es hier offenbar noch immer einige Vertreter der Meinung gibt, dass das biologisch möglich sein könnte. (Ruf bei der ÖVP: Ist das jetzt eine Biologievorlesung?) Nein, das ist nicht möglich, und deshalb soll man Ungleiches auch nicht miteinander vergleichen und auch nicht gleichstellen.

Sexualität ist das eine, Sexualität ist Privatsache, und wenn homosexuelle Gruppen heute mit dem Spruch: Gleich viel Recht für gleiche Liebe!, werben, dann ist genau das der Irrtum. Eben das ist genau der Irrtum in der Argumentation, denn der Staat belohnt mit dem Rechtsinstitut der Ehe nicht die Liebe zwischen Eheleuten, sondern die Ab­sicht – und, wenn man es so will, auch das vertragliche Versprechen –, Kinder in Aus­sicht zu stellen, die eben durch die Ehe zwischen Mann und Frau ermöglicht werden. Die Chance auf Kinder wird durch die Ehe verbessert.

Der Begriff Ehe wird im Bürgerlichen Gesetzbuch schließlich ja auch so definiert, dass zwei Personen verschiedenen Geschlechts ihren Willen erklären, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben und Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitigen Beistand zu leisten. Es geht nicht darum, Kinder zu adoptieren, sondern Kinder zu zeu­gen. So spricht das Bürgerliche Gesetzbuch, und das ist auch der Kern des entschei­denden Unterschiedes. Genau das ist es, was wir heute erleben – dass Sie das unter­graben und aushöhlen wollen!

Das allein ist auch der Grund, warum es in allen Gesellschaften, Rechtssystemen und Religionen kein mit der Ehe vergleichbares Rechtsinstitut gegeben hat und gibt. Der Staat sagt nicht: Ich privilegiere euch, weil ihr euch so lieb habt!, sondern: Ich privile­giere euch – und so war es bis dato in der Regel in allen Staaten der Welt –, weil ich mir von euch die grundsätzliche Bereitschaft zur Zeugung von Kindern erwarte und das biologisch auch möglich ist. (Abg. Mag. Musiol: Wie ist das mit 60-jährigen Paaren, die heiraten?) Das ist der Hintergrund der Privilegierung.

Natürlich gibt es auch Grauzonen, natürlich gibt es auch heterosexuelle Paare, die trotz Heirat keine Kinder wollen oder leider keine bekommen können, aber das bewegt sich im Promillebereich und bedarf daher keiner besonderen gesetzlichen Berücksichti­gung. (Abg. Öllinger: Dürfen 70-Jährige noch heiraten?) Bei einer gleichgeschlechtli­chen Partnerschaft ist es hingegen von vornherein so, dass es keine Kindermöglich­keit, keine Zeugungsmöglichkeit gibt, und das ist der entscheidende Unterschied.

Es wird immer von Diskriminierung gesprochen, aber welche Art von Diskriminierung soll das sein? (Zwischenrufe der Abgeordneten Öllinger und Grosz.) Ein Staat ist we­der nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes noch nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verpflichtet, eine Ehe unter gleichge­schlechtlichen Paaren zu ermöglichen oder außer dem Rechtsinstitut der Ehe andere Formen des Zusammenlebens gesetzlich zu regeln. Da gibt es schlicht und einfach keine Diskriminierung, genau das ist die Wahrheit.

Natürlich möchte ich die ÖVP auch an die Bischofskonferenz erinnern, wo von den ös­terreichischen Bischöfen zum Gesetzentwurf über die eingetragene Partnerschaft, die sogenannte Homo-Ehe, Stellung bezogen wurde. Darin steht unter anderem, dass zu befürchten ist, dass „der vorliegende Entwurf im Falle seines Inkrafttretens die Voraus­setzung für eine Entwicklung liefert, die letzten Endes zu einer völligen Gleichstellung der ‚Eingetragenen Partnerschaft‘ mit der Ehe führt.“ (Abg. Grosz: Gibt aber auch ... !)

Ich zitiere weiters, was die Bischofskonferenz noch niedergeschrieben hat: „Die öster­reichischen Bischöfe halten daher die Einführung einer ‚Eingetragenen Partnerschaft‘


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