Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 113

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Viele dieser Fälle lassen sich noch im Familienverband regeln, aber sehr oft gerät der Streit der Eltern außer Kontrolle und kommt dann vor den Richter und häufig auch in die Medien. Es ist dies dann meist der traurige Schlusspunkt eines sehr zermürben­den, langjährigen Kleinkrieges der Eltern, in dem es um vieles geht, niemals aber um das Wohl des eigenen Kindes. Da spielt es keine Rolle mehr, was die eigenen Kinder wollen. Diese erleben dann sehr oft Wechselbäder der Gefühle, und die Angst, einen Elternteil zu verlieren, prägt diese Kinder oft für ihr ganzes Leben.

Daher ist es wichtig, dass diesen Scheidungskindern bei Gerichtsterminen zu Obsorge- und Besuchsstreitigkeiten eine besonders dafür geschulte und einfühlsame Person zur Seite steht. Es bleibt zu wünschen, dass dieser Kinderbeistand auch von den betroffe­nen Kindern angenommen und als solcher wahrgenommen wird. Er ist als menschliche Stütze, psychologische Hilfe und vor allem kompetenter Ansprechpartner gedacht, schlicht und einfach als ihr ganz persönlicher Interessenvertreter. Der einzige Wer­mutstropfen, da gebe ich Kollegen Fichtenbauer und Kollegin Haubner recht, sind die hohen Kosten von 400 € je Elternteil an Gerichtsgebühren. (Beifall bei der SPÖ.)

13.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin hiezu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.43.37

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Der Kinderbeistand ist zweifelsohne eine wichtige Einrichtung für die Krisenzeit Scheidung/Trennung und eine wichtige Unterstützung für die Kinder. Bezüglich der Kosten und der Kostentragung durch die Eltern ist schon vieles gesagt worden. Da braucht es sicher eine andere Unterstützung, denn da gibt es sicher auch Fälle, die aufgrund dieser Kosten in gehörige Schwierigkeiten kommen. Das gilt aber nicht nur für den Kinderbeistand, sondern diese Diskussion hatten wir auch im Zusam­menhang des Budgetbeschlusses rund um die Besuchsbegleitung. Sie können sich vielleicht erinnern: Die Besuchsbegleitung ist auch ein wichtiges Instrumentarium, um vor allem Eltern, die schon längere Zeit keinen Kontakt zu ihren Kindern hatten, auf­grund welcher Ursachen auch immer, eine sanfte Kontaktanbahnung unter Aufsicht von geschultem Personal zu ermöglichen. Auch dafür ist viel zu wenig Geld da.

Meine VorrednerInnen haben an die Eltern appelliert, sie mögen doch in dieser schwie­rigen Zeit auch an ihre Kinder denken. Da muss ich aber schon darauf hinweisen, und das sage ich als eine, die seit über einem Jahrzehnt als Scheidungs- und Trennungs­mediatorin tätig ist, dass das nicht nur für die Kinder eine schwierige Zeit ist, sondern auch für die Eltern. In dieser durch existenzielle Ängste geprägten Krisensituation alles richtig zu machen ist wohl ein zu hoher Anspruch. Umso mehr ist es Aufgabe des Staa­tes, ist es unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eben einerseits Prä­vention, damit eine Streit- und Kampfsituation erst gar nicht entsteht, und zum anderen in dieser schwierigen Zeit Unterstützung ermöglichen.

Das betrifft nicht nur Regelungen die Obsorge betreffend – dazu werde ich dann auch noch etwas sagen –, sondern das betrifft auch die finanzielle Ausstattung von Be­suchsbegleitung, von Kinderbeistand, von Mediation, von geförderter Mediation, aber natürlich auch von allen Einrichtungen, die ohnedies die Aufgabe haben, sich mit Fami­lien, die in dieser Situation sind, zu beschäftigen, hier Unterstützung zu leisten. Das gilt auch für die Träger der Jugendwohlfahrt, die diese präventive Arbeit gar nicht mehr leisten können, weil die Personalsituation eine schwierige ist.

Abschließend noch zum Antrag des Kollegen Fichtenbauer, zum Ansinnen, eine auto­matische Obsorge einzufügen. Da werden zwei Dinge vermischt, nämlich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Anfang Dezember und dieser


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