Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 131

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

vorliegen: ein Bereicherungsvorsatz, ein Täuschungsvorsatz, ein Vermögensschädi­gungsvorsatz. – Das Dopen alleine, der Eigenkonsum alleine ist wie bisher vom Sport­recht zu ahnden, und das Sportrecht wurde ja vom Kollegen Darabos auch enorm ver­schärft. Das ist ganz wichtig: Das Dopen alleine ist kein Betrug; es muss zusätzliche Tatbestandsmerkmale geben.

Zum restlichen Teil des sehr wichtigen Paketes: Ich möchte ganz kurz auf die Rede des Herrn Abgeordneten Lausch eingehen. Herr Abgeordneter Lausch, ich habe manchmal den Eindruck, Sie haben nur das eine Problem, nämlich das Problem des Diensthundes. Ich bin sehr zu haben für einen Diensthund, keine Frage. Ich habe den Diensthund – er heißt übrigens Brooke, er hat einen Namen! – auch persönlich ken­nengelernt. Ich hätte ihn gerne behalten oder wieder zurückgenommen, denn er wurde ja freiwillig zurückgezogen.

Das Problem, das wir in diesem Zusammenhang haben – und das ist ja auch allgemein bekannt –, ist wieder einmal – so wie es Herr Abgeordneter Steinhauser betont hat – das Budget. Ein Diensthund, ein einziger Diensthund kostet uns jährlich mindestens 63 540 €. Da kommt das Futtergeld, die Aufwandsentschädigung, die Zwingeranlage, ein eigener Kombi mit Klimaanlage, Treibstoffkosten, Personalaufwand, Tierarztkosten und, und, und dazu. Und das ist einfach nicht leistbar für einen Hund. Das zahlt sich nicht aus. Er musste auch immer von einer Anstalt zur anderen gefahren werden.

Wir nehmen die Suchtgifthunde des Innenministeriums. Diese durchsuchen die Justiz­anstalten. Also: Wir tun alles, um Drogen in den Justizanstalten zu verhindern.

Damit kommen wir gleich zu den weiteren Punkten dieses Pakets: Es sollen jetzt näm­lich Drogentests und Alkoholtests in den Justizanstalten erleichtert werden. Dann soll es Strafverschärfungen bei unerlaubter Kontaktaufnahme geben. Der Paketempfang wird anders geregelt. Auch nicht unerwähnt sollte bleiben, dass WC-Anlagen in den Zellen baulich abgetrennt werden sollen.

Eine der wichtigsten Bestimmungen ist diejenige, dass Opfer jetzt verständigt werden sollen, wenn sie es wollen, nämlich dann, wenn der Täter einer Sexualstraftat oder einer Gewalttat enthaftet wird, entlassen wird oder zum Freigang unbewacht hinaus­kommt. Darüber sollte das Opfer Bescheid wissen. Es ist eine langjährige Forderung der Opferschutzeinrichtungen, der wir jetzt nachgekommen sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich noch sagen: Die österrei­chischen Justizwachebeamtinnen und -beamten leisten wirklich hervorragende Arbeit. Sie haben es nicht leicht. Sie arbeiten im Verborgenen hinter Gittern, und das wird in der Gesellschaft einfach nicht so gesehen. Und daher muss man sie unterstützen, muss man ihnen die Arbeit so leicht wie möglich machen, die Arbeitsbedingungen an­genehmer machen und Sicherheit schaffen. Sicherheit nach innen ist dann auch Si­cherheit nach außen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Franz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.43.00

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ho­hes Haus! Wir beschließen heute eine Änderung des Strafgesetzbuches und des Straf­vollzugsgesetzes. Unterschiedliche Anforderungen an den Vollzug haben diese Regie­rungsvorlage notwendig gemacht. Ich bin froh, dass damit auch die Stellung von Op­fern verbessert wird, dass es neu geregelt wird, das heißt, dass Opfer in Zukunft von der Enthaftung ihrer Täter informiert werden, wenn sie das beantragen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite