Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 92

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Kollegin Karl hat schon vieles gesagt, und ich kann mir auch nur einige Punkte heraus­nehmen, denn über 150 Bereiche kann man nicht referieren. Es ist schon angedeutet worden, dass auch viele technische Anpassungen Inhalt dieser Novelle sind. Ich möch­te hier, wie gesagt, nur einige Punkte, die mir besonders wichtig erscheinen, schlag­wortartig präsentieren, damit es nicht zu lange dauert – wir haben uns ja eingehend mit dieser Novelle beschäftigt –, wobei ich bei der Reihung keine Wertung vornehme.

Erstens: Mobbingverbot. – Da sind wir Vorreiter im öffentlichen Dienst. Ich wünschte mir, dass die Privatwirtschaft hier nachzieht, dass wir auch in das Gleichbehandlungs­gesetz für die Privatwirtschaft so etwas hineinbekommen könnten, nämlich ein Mob­bingverbot als Dienstpflichtverletzung ab 1. Jänner 2010, weil wir alle wissen, dass es längst kein Kavaliersdelikt mehr ist oder, besser gesagt, noch nie eines war und dass es zu wirklich großen Beeinträchtigungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter füh­ren kann. Mobbing kennt kein Geschlecht, es kann gleichermaßen Männer und Frauen betreffen. Es betrifft aber vor allem die Lebensqualität der Mitarbeiterinnen oder Mitar­beiter. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

Es ist wirklich ein Meilenstein, würde ich meinen, und wir sind hier, wie in vielen Fällen, Vorreiter gewesen. Es kann von Ermahnungen bis zu Geldstrafen, aber auch zu Kün­digungen oder Entlassungen führen, wenn diese Dienstpflicht dermaßen verletzt wird, dass so starke Beeinträchtigungen vorliegen, dass eingeschritten werden muss.

Weiters halte ich es für wichtig, dass angesichts der Anforderungen, die immer höher werden, unseren Bediensteten möglich gemacht werden muss, dass sie sich für Füh­rungspositionen bewerben. Wir brauchen sehr gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese müssen daher Zugang zur Fort- und Weiterbildung haben, damit sie die Fähigkeit erlangen, eine Führungskraft sein zu können. Dadurch, dass der Dienstgeber jetzt seinen Führungskräften verpflichtend Weiterbildung anbieten muss, können wir einen flächendeckenden Zugang zur Führungskräfteausbildung sicherstel­len. Das ist auch ein Punkt, der sehr, sehr wichtig ist: dass unabhängig davon, ob es Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sind, dieser flächendeckende Zugang gegeben ist.

Es wird strengere Regeln für die Nebenbeschäftigung von öffentlich Bediensteten ge­ben. Das gilt gleichermaßen für Beamte/Beamtinnen und Vertragsbedienstete. Das liegt im Ermessen der einzelnen Ressorts. Wir waren der Meinung, dass das der bes­sere Weg ist, weil wir davon ausgehen, dass die einzelnen Ressorts besser wissen, wo die Ressortschwerpunkte und -interessen liegen. Man kann per Verordnung festlegen, welche Bereiche der Nebenbeschäftigung als heikel oder weniger heikel eingestuft werden, welche mehr oder weniger erwünscht sind.

Ich glaube, dass auch die Frauenquote ein wichtiger Punkt ist. Ich möchte mich jetzt darüber nicht länger verbreitern, wir haben das im Ausschuss ohnehin schon ausführ­lich besprochen. Nur ganz kurz: Bei nur 12 Prozent Frauenanteil bei der Exekutive kann man ohnehin nicht auf 45 Prozent Frauen in Führungspositionen von heute auf morgen kommen. Das zu glauben wäre naiv. Ich kann aber sehr wohl abbilden, wie viele Frauen im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Das sind schon mehr als 40 Pro­zent. Ich möchte jetzt die Möglichkeit schaffen, bei gleicher Qualifikation – ich be­vorzuge niemanden; der, der besser ist, wird genommen, oder die, die besser ist, wird genommen –, dann, wenn zwei gleich Qualifizierte sich bewerben – Frauen müssen sich für eine Position erst einmal bewerben –, so lange eine Frau vorzuziehen, bis eine gewisse Quote erreicht ist. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Ich glaube, niemand wird sich in diesem Sinne als „Quotenfrau“ sehen oder fühlen. (Beifall der Abg. Csörgits.)

Weiterer Punkt: Ich glaube, dass es nur gerecht ist, wenn, wie heute schon gesagt wor­den ist, nicht die Höhe des Gehalts automatisch ausschlaggebend dafür ist, ob jemand


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