behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger besteht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
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Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 922/A(E) bis 936/A(E) eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 3943/J bis 4033/J eingelangt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich im Anschluss an diese Sitzung ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 22.24 Uhr
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