Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 127

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gelistet. Macht eine Bank das nicht, so kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden. Der Kreditgeber muss den Rücktritt gegen sich gelten lassen, wenn die Rücktrittserklä­rung den Informationen entspricht, die er selbst dem Verbraucher gegeben hat. Weiters ist bei der Vergabe von Krediten an Kunden eine strenge Bonitätsprüfung vorgesehen.

Alles in allem ist es eine gute Regelung. Die Konsumenten profitieren davon. Es ist auch ein guter Interessensausgleich gefunden worden. (Beifall bei der ÖVP.)

13.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fazekas. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.51.53

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Mit dem Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz ist ein ganz wesentlicher Schritt getan, die Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen, wie heute schon mehrmals angesprochen wurde. Es ist dies ein Gesetz, das aufgrund der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt wird. Damit kommt es auch zu einer europäischen Vereinheitlichung und Harmonisierung der Standards. Aus meiner Sicht ist das eine Maßnahme, die auch zeigt – heute Vormittag haben wir uns ja mit der Europäischen Union auseinandergesetzt –, dass diese Union sehr bürgernahe ar­beiten kann, weil sie mit dieser Maßnahme unmittelbar am Bürger und an der Bürgerin ist.

Ich möchte jetzt auch einen freudigen Aspekt anbringen. Sie werden sich alle noch an die Fernsehserie „Ein echter Wiener geht nicht unter“ erinnern können, als damals der junge „Karli Sackbauer“ für die Renovierung einer Wohnung einen Kredit brauchte. Da wurde sehr gut und plakativ aufgezeigt, welche Probleme damit verbunden sind. Das ist wirklich zu verwenden, auch wenn es nur eine Fernsehserie ist. Da hat man auch ge­sehen, wie wichtig die Information ist. Man weiß aber auch: Wenn man Informations­blätter in Hülle und Fülle bekommt und dringend etwas finanzieren möchte, ist es einem manchmal egal, was man da bekommt – dann nimmt man das oft in Anspruch, ohne es zu lesen.

Daher ist dieses Rücktrittsrecht, das auch mehrmals angesprochen wurde, ganz be­sonders wichtig – für den Fall, dass man dann draufkommt, dass das, was man unter­schrieben hat, der Sache nicht dienlich ist. Es gilt aber auch im Allgemeinen, dass im Bereich der Prävention zur Vermeidung von finanziellen Katastrophen vor allem der In­formation und dem Wissen über die Folgewirkung ganz besondere Bedeutung beige­messen wird.

Dabei fällt mir der Aspekt der jungen Menschen ein, denen Handyverträge, Internetver­träge, kostenpflichtige Downloads und vieles andere mehr angeboten wird. Ich begrü­ße auch die Initiative von Bundesminister Hundstorfer, im Bereich der Schulen diesbe­züglich informativ zu wirken. Ich denke aber, dass wir uns auch über eine Veränderung im Bereich des Privatkonkursrechtes unterhalten müssten. In diesem Sinne: ein sehr gu­tes Gesetz. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Franz.)

13.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schön­egger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.54.07

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses neue Ver­braucherkreditgesetz, welches – das ist unbestritten und wurde auch von allen Vorred­nern bestätigt – für Konsumenten ganz weitreichende und wesentliche Verbesserun­gen, aber auch mehr Transparenz bringt, fasst bisherige Regelungen zusammen und setzt die betreffende EU-Richtlinie in österreichisches Recht um.

 


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