Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 56

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Ich weiß nicht, ob Sie sich schon einmal die Mühe gemacht haben, unser Steuerrecht genauer zu studieren. Das ist ja nur ein Teil unseres Abgaberechtes. Jetzt stellen Sie sich vor, was wir brauchen, um das alles zu verwalten, welchen Aufwand wir dafür betreiben müssen! Darum kommt es ja vor, dass wir Steuern haben, die von den jewei­ligen Finanzministern, wenn sie halbwegs vernünftig sind, abgeschafft werden, weil sie feststellen müssen, dass die Einhebung und Feststellung der Bemessungsgrundlagen mehr kostet, als an Ertrag eingebracht wird. Wie gesagt, wenn einer vernünftig ist. Es gibt ja welche, die sagen, das ist eine Arbeitsbeschaffungsmethode.

Meine Damen und Herren, mit diesem Abgabenänderungsgesetz 2010 wurde uns ver­sprochen, dass es eine maßgebliche Verbesserung geben wird, eine Vereinfachung, eine Berücksichtigung der Probleme unserer Unternehmen, es wird Verbesserungen im Bereich der Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder und so weiter geben. Das alles wird sich verbessern.

Die von der Regierung in Aussicht gestellte Entlastung der Unternehmen durch die vor­geschlagene Gesetzesänderung findet aber nicht statt. Es findet auch die Entlastung des ganz normalen Bürgers durch eine Rücknahme der Mineralölsteuererhöhung nicht statt. Das findet alles nicht statt.

Weiters findet nicht statt die Entlastung der beruflich veranlassten Pendler, da das Ki­lometergeld, das auf lächerlichen 42 Cent ist, nicht auf 52 Cent, wo es hingehört, ange­hoben wird. Das findet nicht statt. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher, meine Damen und Herren, werden wir diesem Abgabenänderungsgesetz 2010 – beim besten Willen; wir haben es versucht – die Zustimmung nicht geben. Es tut mir leid, Herr Finanzstaatssekretär. (Beifall bei der FPÖ.)

11.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

 


11.00.46

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Lutz Weinzinger ist seines Zeichens Steuerberater. Was wür­den die 30 000 Steuerberater machen, Herr Weinzinger, wenn wir nicht so ein um­fangreiches Steuerrecht hätten? (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wein­zinger: ... auch andere überleben!)

Ich befasse mich mit zwei Punkten dieses Abgabenänderungsgesetzes 2010. Der ers­te Punkt ist das Umsatzsteuergesetz. Hier, lieber Herr Kollege Weinzinger, wird tat­sächlich etwas vereinfacht bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen. Wir ha­ben die Grenzen ja allgemein angehoben, für die Umsatzsteuerpflicht schon in der Ver­gangenheit auf 30 000 €. In Zukunft werden die Umsatzsteuervoranmeldungen viertel­jährlich abgegeben werden können, eben ab dieser Grenze. Zusätzlich entfällt die Grenze von 7 500 €. Hier waren wir bisher verpflichtet, eine Jahreserklärung für die Umsatzsteuer abzugeben. Es ist also doch eine deutliche Entlastung der Steuerpflichti­gen, dass also die Abgabe der jährlichen Steuererklärungen entfällt.

Es kommt zur gleichen Regelung für alle Umsatzgrößen. Bis 100 000 € Jahresumsatz ist die vierteljährliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen vorgesehen, und da­mit, glaube ich, haben wir doch einen wichtigen Schritt in Richtung Verwaltungsverein­fachung gemacht.

Einen zweiten Punkt habe ich mir aus diesem umfangreichen Abgabenänderungsge­setz auch noch herausgenommen, das ist die Änderung der Normverbrauchsabga­be 1991. Hier musste die österreichische Gesetzgebung einer EuGH-Entscheidung entsprechen und den CO2-Malus entsprechend korrigieren beziehungsweise berichti-


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