Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 121

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sondern auch ökonomische. Manche Kurse werden nämlich nur im Ganztagsverfahren angeboten, sodass nebenbei eine Erwerbstätigkeit unmöglich ist. Es gibt aber auch Herausforderungen, was die Ausbildungs- und Prüfungskosten betrifft, die in den ein­zelnen Bundesländern sehr unterschiedlich und zum Teil erheblich hoch sind. Das ist eine wesentliche Hürde in der Ausbildung und sollte unbedingt geändert werden.

Ein anderes Thema ist aber auch noch der Facharbeitermangel. Diesen Mangel, ge­schätzte Damen und Herren, können wir nicht allein durch Gesetze beheben. Auch wenn das Berufsausbildungsgesetz noch so gut ist, wird es das Problem nicht ein für alle Mal beseitigen. Es ist auch ein gesellschaftliches Problem und hängt mit dem Image der Lehre, der Lehrausbildung zusammen.

Früher galt das Sprichwort „Handwerk hat goldenen Boden“. In vielen Kreisen gilt das heute nicht mehr. Daher entscheiden sich viele für eine schulische Ausbildung und ge­gen die Lehre. Das ist nicht ganz richtig so. Mit der heute zu beschließenden Geset­zesvorlage machen wir jedenfalls einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der berufli­chen Ausbildung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Franz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.37.02

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Frau Abgeordnete Schatz, Sie haben mir unterstellt, Versagen wäre irgendetwas Schlechtes und würde ir­gendwelche Abwertungen beinhalten. Versagen ist für mich ein ganz einfacher Begriff, den ich verwende, wenn ich ein Ziel nicht erreicht habe.

Das ist mir sicher schon passiert, und Ihnen und wahrscheinlich uns allen auch. (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben also alle schon einmal versagt. Deshalb möchte ich Ihre Un­terstellung zurückweisen. Ich bewundere genauso wie Sie Jugendliche, die schwierige Startpositionen haben, gefördert werden und dann weiterkommen. Und genau dahin zielt dieses Gesetz, dass nämlich solche Jugendliche gefördert werden.

Ich finde es gut, dass es entstanden ist, indem das Wirtschaftsministerium evaluiert hat, man sich dann zusammengesetzt hat, mit allen beteiligten Behörden, mit den So­zialpartnern und den Lehrlingsstellen diese Dinge diskutiert und einen guten Weg ge­funden hat, sodass jetzt wesentliche Verbesserungen vorliegen.

Wir haben jetzt diese Interessenvertretung für die Jugendlichen aus überbetrieblichen Ausbildungsstätten geschaffen, diesen sogenannten Vertrauensrat. Das ist gerade für diese Gruppierung eine ganz wichtige Sache.

Auch die Neuformulierung der integrativen Berufsausbildung ist ein richtiger Schritt für die Lehrlinge. Es gibt administrative Vereinfachungen. Wenn ein Lehrling aus einem re­gulären Lehrverhältnis in ein integratives wechselt, so geschieht das jetzt einfacher. Es gibt die Möglichkeit der Abschlussprüfung – man kann jetzt auch einzelne Prüfungen machen und muss nicht mehr die gesamten noch einmal ablegen. Das sind alles Ver­besserungen, die für unsere Lehrlinge ganz wichtig sind.

Die Bildungsmobilität wird gesteigert, indem die Teilnahme an internationalen Ausbil­dungsprogrammen zeitlich verlängert wird. Es sind also nicht mehr diese vier Monate, die anerkannt werden, sondern eben sechs Monate pro Jahr.

Mit 1. Juli werden wir dieses Gesetz umsetzen. Dann gibt es diese Verbesserungen für die Jugendlichen. Es ist für junge Menschen, die nicht so gute Startbedingungen ha­ben, einen weitere Chance, im Leben weiterzukommen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.39

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite