Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 210

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Unmenge Impfstoff bestellt. Mit diesen Kosten könnten wir schon eine Menge Kinder gegen Meningokokken impfen.

Weil der Gesundheitsdialog so oft angesprochen wurde: Die Regierungsparteien ha­ben großartig versprochen, was alles für die Gesundheit getan werden soll, und dann lehnen sie im Ausschuss schon den ersten Antrag für die Kindergesundheit ab, so wie alle anderen Anträge. Das deutet natürlich sehr darauf hin, dass diese Aussagen der Regierungsparteien nichts anderes als ein Lippenbekenntnis waren. Für uns ist es zu wenig, nur Arbeitskreise einzurichten. Wir verlangen Taten. Taten zu setzen ist gefragt, und das unverzüglich. Deswegen stimmen Sie bitte diesen Anträgen zu! – Danke. (Bei­fall beim BZÖ.)

19.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.52.38

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In meiner Rede beziehe ich mich auf den Tagesordnungspunkt 31 Antrag der Abgeordneten Haubner und Kollegen, bei dem es um die Einführung eines bundesweit einheitlichen Systems zur Bewilligung der Finanzierung von Hilfsmitteln und Reha-Geräten für behinderte Kinder geht.

Grundsätzlich klingt Vereinheitlichung ganz gut, für manche wahrscheinlich sogar ver­führerisch, und es gibt in vielen Bereichen durchaus gute Gründe, sich eine einheitliche Gesetzgebung zu überlegen. Wobei es mir sehr wichtig ist zu betonen, dass ein ein­heitliches System nicht zu Qualitätsverlust und Nivellierung nach unten führen darf.

Ein Bereich, bei dem – da sind sich alle einig – dringende Reformen notwendig sind und es auch schon verschiedenste Reformvorschläge gibt, ist der Gesundheitsbereich; Stichwort zum Beispiel: Finanzierung aus einer Hand.

Die Möglichkeit, durch Vereinheitlichung der Finanzierung des Gesundheitswesens Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, Finanzierung transparent zu machen, Kosten einzu­sparen durch klarere Zuständigkeiten, gehört im Sinne der weiter gesicherten hochqua­litativen Gesundheitsversorgung der Österreicherinnen und Österreicher dringend um­gesetzt.

Genau da setzt meine Kritik an diesem Antrag an. Der Antrag würde das Herauspicken eines noch dazu relativ kleinen Bereiches bedeuten, und das halte ich in einer Phase, in der die Gesamtarchitektur des Gesundheitswesens überdacht wird, für kontraproduktiv.

Ein paar Worte noch zur Begründung des Antrages: Seit mehr als 30 Jahren arbeite ich als Obertherapeutin mit behinderten Kindern. Ich habe mit Kindern aus verschiede­nen Bundesländern, natürlich auch mit verschiedensten Krankenkassen, gearbeitet, und ich habe eine kleine Blitzumfrage unter KollegInnen durchgeführt, die auch meine eigenen Erfahrungen bestätigt haben. Ich kann mich in meiner 30-jährigen Berufspraxis an kein Kind erinnern, das aus den von Ihnen genannten Gründen ein dringend benö­tigtes Hilfsmittel nicht bekommen hätte und daher im Heilungsverlauf benachteiligt ge­wesen wäre.

Was ich in diesem Zusammenhang für wesentlicher halten würde, ist die Vereinheitli­chung im Leistungsspektrum der Kassen, da nicht einzusehen ist, dass ein Patient in einem Bundesland oder von einer Kasse etwas zur Verfügung gestellt bekommt und in einem anderen nicht. Das ist aber auch ein Thema, das im Gesamtkontext gesehen und bearbeitet werden muss. Ich sage daher: Ja, einheitliche Standards sind wün­schenswert, aber nicht herausgelöst, sondern im Kontext der Neustrukturierung im Ge­sundheitswesen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.55

 


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