Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 62

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selbstverständlich sein, dass Frauen, wenn sie es wollen, in der Politik aktiv und auf allen Ebenen tätig sind. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dass es in der Praxis nicht immer so ist, wissen wir alle, und wir müssen alle miteinan­der unsere Kräfte bündeln, damit die Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen Lebens- und Berufsbedürfnisse von Frauen auch entsprechend gestaltet werden.

Ich denke, wir dürfen nicht den Fehler machen, jetzt wieder in eine Richtung zu gehen, wo wir die Frau wieder mit einem Klischee und mit einem Rollenbild behaften. Es hat Zeiten gegeben, in denen es geheißen hat, eine gute Frau mit Kindern ist jene, die zu Hause ihre Kinder erzieht. Das ist eine hervorragende Mutter, das ist eine hervor­ragende Frau! – Und jetzt bewegen wir uns in eine Richtung, wo wir sagen, eine gute Mutter, eine gute Frau ist diejenige, die Vollzeit arbeitet, die daneben ihr „Unternehmen Haushalt“ organisiert und die möglichst früh ihre Kinder in die außerhäusliche Kinder­betreuung gibt.

Dieses Klischee gibt es nicht – so wie das andere, das ich vorhin erwähnt habe – und darf es auch nicht geben! (Beifall beim BZÖ.)

Die Wahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt irgendwo in der Mitte. Ich sage hier ganz bewusst: Nicht jeder Teilzeitjob hat etwas mit Ungleichbehandlung zu tun, aber Ungleichbehandlung ist für mich dann gegeben, wenn teilzeitbeschäftigte Frauen mit Betreuungspflichten in der Pension benachteiligt werden. Wir wissen, dass es heute Tausende von Frauen gibt, die kein eigenes Einkommen im Alter haben und da absolut benachteiligt sind.

Ungleichbehandlung ist für mich auch dort gegeben, wo Frauen in Gesund­heits­berufen, in Pflege- und Betreuungsberufen arbeiten und ihre Entlohnung im unteren Segment angesiedelt ist.

Ungleichbehandlung ist auch bei denjenigen gegeben, die im „Unternehmen Haushalt“ betreuen, pflegen und im Sinne der Generationensolidarität darauf schauen, dass alles aufrechterhalten wird, und deren Arbeit im Vergleich zur Erwerbsarbeit nach wie vor nur wenig wert ist.

Daher, Frau Bundesministerin, habe ich heute bei Ihrer Rede sehr genau aufgepasst und halte jetzt fest: Sie haben heute das erste Mal gesagt, dass wir die Leistungen der Frauen insgesamt anerkennen müssen. Und Sie haben heute auch das erste Mal gesagt, dass es darum geht, auch die Arbeit der Frauen in Richtung Familie zu bewer­ten. Aber ich muss sagen: Ich höre das sehr wohl, nur, mir fehlt ein bisschen der Glaube, dass Sie das auch wirklich umsetzen werden.

Frau Bundesministerin, Sie sagen immer, Sie wollen lästig sein. – Es ist gut, wenn Sie lästig sind, aber ich glaube, eine Gehaltsoffenlegung von 200 Betrieben mit mehr als 1 000 Arbeitnehmern wird zu wenig sein.

Ich möchte, dass Sie lästig sind, wenn es darum geht, bei den Kollektivverhandlungen auf die Sozialpartner einzuwirken und dafür zu sorgen, dass es einen Mindestlohn gibt – einen Mindestlohn, der 1 300 € beträgt –, denn das betrifft in erster Linie die Frauen.

Ich möchte, dass Sie lästig sind, wenn es darum geht, die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld abzuschaffen.

Ich möchte, dass Sie lästig sind, wenn es darum geht, die Absicherung der Frauen im Alter in die Tat umzusetzen. Dazu gibt es seit Jahren einen guten Antrag seitens des BZÖ mit der Forderung nach einem Generationengeld.

 


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