Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 187

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Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 21 bis 24 der Tagesord­nung, Debatte unter einem.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.

 


17.40.00

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz! – Dieser Spruch ist uns sicherlich allen bekannt, und dieser Spruch ist letzten Endes die Grundlage für un­ser Tierschutzgesetz. – So einfach könnten wir es uns bei der gesetzlichen Vorausset­zung für Tierschutz machen. Überall dort, wo Tiere gequält, den Tieren Schmerzen zu­gefügt werden, da schiebt das Tierschutzgesetz eigentlich einen Riegel vor. Wie viele Gesetze kam dieses Gesetz nur zustande, weil wir damals viele Kompromisse, Zuge­ständnisse und Ausnahmen beschlossen haben. Wir sollten nun gemeinsam daran ar­beiten, die Stärken dieses Gesetzes zu verbessern und die Schwächen auszumerzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein wichtiges Anliegen unserer Fraktion ist, dass der Tierschutz endlich in den Verfas­sungsrang kommt. Dazu gab es 2005 einen Allparteienantrag, der in den sogenann­ten Verfassungskonvent kam. Da aber die Verfassung in diesem Konvent nie überar­beitet worden ist und dieses Vorhaben in der großen Koalition in Vergessenheit gera­ten ist, ist dieser Allparteienantrag bis heute unerledigt.

Wir sollten auch die Beratungs- und Kontrollorgane, die im Tierschutzgesetz aufgezählt sind, ausbauen, die örtliche Zuständigkeit besser regeln. Ein Teil des heutigen Antra­ges befasst sich ja mit der sogenannten Tierschutzkommission, die ein politisches Gre­mium ist, und es freut mich, dass alle Parteien in dieser vertreten sein können. Das heißt, wir werden dann alle gemeinsam den Minister in dieser Tierschutzkommission be­raten können.

Es wird nach wie vor den Tierschutzbeirat in der bisherigen Zusammensetzung geben, und es wird dann auch neu ein Vollzugsorgan geben.

Zahlreiche Verordnungen im Tierschutzgesetz machen allerdings dieses Tierschutzge­setz unübersichtlich. Wer das Gesetz liest, muss sich auch noch alle Durchführungs­verordnungen, die teilweise in jedem Bundesland anders sind, durchlesen. Da gibt es Tierhalteverordnungen, ein Tiertransportgesetz, Richtlinien für die Haltung von Nutztie­ren – für jedes Nutztier eine eigene Richtlinie. Ich glaube, es wäre wichtig, dass wir mit dem Bundestierschutzgesetz eine gemeinsame Vorgangsweise festlegen, sozusagen die Schmerzgrenze einziehen und es übersichtlich machen, dass jeder klar sieht, was er tun muss, wenn er im Interesse des Tierschutzgesetzes handeln will.

Die Bezeichnung „armes Schwein“ hat auch im Tierschutz eine besondere Bedeu­tung, weil die Schweine leider im Tierschutzgesetz, in diesen Richtlinien benachteiligt worden sind. Sie sind die Leidtragenden dieses Tierschutzgesetzes. Das beginnt mit der Ferkelkastration über die enge Haltung ohne Einstreu, geht bis zum schmerzvollen Transport zum Schlachthof und bis zur teilweise schmerzvollen Tötung im Schlachthof.

Die Enthornung der Rinder nur nach Schmerzausschaltung durchzuführen ist bei Biobetrieben inzwischen Pflicht. In einem Artikel der „Österreichischen Bauernzeitung“ vom 8. Jänner 2008 steht als Empfehlung, dass das Ausbrennen bei Jungtieren bis zur zweiten Lebenswoche immer mit zwei Mann durchzuführen ist, da das mit so großen Schmerzen für das Kalb verbunden ist, dass sich das Tier wahrscheinlich wehren wird.

Es steht in diesem Artikel auch:

 


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