Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 138

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Lipitsch zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.39

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Auszahlung der verschiedenen Familien­leistungen oder deren Beantragung fällt – das ist richtig – in die Zuständigkeit verschie­dener Gebietskörperschaften, nämlich in jene von Bund, Land und Gemeinden.

Anzumerken ist aber, dass jede dieser Körperschaften ihre Zielrichtung zur Unter­stützung der Familien selbst und unterschiedlich definiert hat. Ich möchte hier nur das Schulstartgeld in Kärnten erwähnen, was heuer zwar sehr stark gekürzt wurde, aber es wurde definiert, dass die Menschen es benötigen. Man hat dieses Schulstartgeld, das gekürzt wurde, jetzt eben durch Hefte beziehungsweise durch, sage ich, Stundenpläne mit dem Gesicht des zuständigen Referenten angeführt und ausgeschickt.

Über die Art und Weise (Abg. Ursula Haubner – in Richtung FPÖ-Bänke zeigend –: Das ist nicht mein Kaffee! Dort oben in der dritten Reihe!) – ja, ich schaue schon auch in diese Richtung –, also über die Art und Weise lässt sich hier natürlich streiten (Zwischenruf des Abg. Petzner), wenn Schülern oder Familien Hilfe in dieser Form zuteil wird. Eine Umstellung würde bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht nur eine Vereinfachung – das wurde ja schon angesprochen –, sondern einen massiven Mehraufwand im Verwaltungsbereich bedeuten. Die Familienbeihilfe auf eine monat­liche Auszahlung umzustellen, würde ebenfalls eine Verdoppelung dieses Verwal­tungs­aufwandes bedeuten.

Mit der Einführung der Transparenzdatenbank wird ein erster Schritt in Richtung Vereinfachung dieses Bereiches gemacht, und ich gehe davon aus, dass Sie, Frau Staatssekretärin, beziehungsweise das Ministerium auch weiterhin daran arbeiten, für die Familien die Möglichkeit zu schaffen, schnell zu ihrem Geld zu kommen und so einfach wie möglich die Beantragung durchführen zu können. Wir werden seitens unserer Fraktion diesen negativen Ausschussbericht in dieser Form zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Haubner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.56.53

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich habe mir heute schon den ganzen Tag die Frage gestellt, wie ehrlich es eigentlich die Regierungsparteien meinen, wenn sie Worte wie „Reformen“, „Durchforsten der Verwaltung“ oder „Geld einsparen“ in den Mund nehmen, wenn sie von Reformen im Schulbereich reden, in der Schulverwaltung, in der Schulbürokratie, wenn auf einmal Ideen auftauchen wie Verkleinerung von Landtagen, Abschaffung des Bundesrates, Verkleinerung von Landesregierungen und Ähnliches.

Ich für mich bin zu der Erkenntnis gekommen, dass all diese Dinge sehr unglaubwürdig sind, dass die Erfahrung zeigt, dass gerade in Vorwahlzeiten viele Versprechungen gemacht werden, die dann nicht gehalten werden.

Aber dort, wo Sie eigentlich sehr rasch und konkret etwas tun könnten – und dieser Antrag betrifft ja ein ganz konkretes Thema –, zeigen Sie Ihr Gesicht als Reform­verweigerer und als Einsparungsverhinderer. Ich möchte gerade bei diesem Antrag darauf hinweisen, dass die drei Leistungen, die angeführt sind, die drei wichtigsten Leistungen in der Familienpolitik, was Transferleistungen anbelangt, folgende sind: Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite