Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 300

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Wenn es einen Zusammenhang gibt mit einer Landtagswahl, wie beim Kollegen Kurzmann, wo er selber noch darauf aufmerksam gemacht hat, dass er der Vor­sitzende der Landespartei ist, und in einem Landtagswahlkampf etwas auf die Home­page stellt, dann kann man sich nicht auf das Mandat im Nationalrat berufen. Dies allein schon deshalb nicht, weil Landtagsspitzenkandidaten je nachdem, ob sie zufälligerweise im Nationalrat sitzen oder nicht, völlig unterschiedlich behandelt werden würden. Auch das kann es eindeutig nicht sein.

Bei Fällen falscher Zeugenaussage ist, soweit ich mich erinnern kann, grundsätzlich ausgeliefert worden. Ich kann mich beim Vorwurf einer falscher Zeugenaussage an keinen Fall erinnern – Kollege Auer ist schon lange im Ausschuss, er wird es wissen –, wo der Ausschuss beschlossen hätte, hier wird nicht ausgeliefert, und zwar unab­hängig davon ... (Abg. Dr. Rosenkranz: Das war ein politischer Zusammenhang – ja, ausliefern! – Abg. Dr. Graf: Da gehört eine Anzeige gemacht!)

Der politische Zusammenhang. – Das ist eine interessante Frage, ob die falsche Zeugenaussage grundsätzlich im politischen Zusammenhang steht. Das ist aus meiner Sicht nicht der Fall, denn es kann doch wohl nicht sein, dass ein Abgeordneter zwangsläufig sagt: Ich bin dazu verpflichtet, eine falsche Zeugenaussage zu machen! Das kann doch nicht Teil der Tätigkeit eines Abgeordneten sein! – Bei manchen vielleicht schon, aber es kann nicht grundsätzlich Teil der Tätigkeit der Abgeordneten sein.

Aber es gibt ja auch manche Dinge, wo man durchaus Spaß hätte, wenn ausgeliefert werden würde. Wenn man sich den Fall Moser/Grasser anschaut, so kann man sagen: Wenn der Herr Grasser ernsthaft eine Klage anstrebte gegen die Behauptung, dass es konspirative Gespräche bei der BUWOG-Vergabe gegeben hat, würde man sich nichts mehr wünschen, als dass das wirklich auch vor Gericht abgehandelt werden kann. Insofern ist in diesem Fall die normale Auslieferungspraxis davorgestanden, das wäre durchaus spannend gewesen.

Jetzt gibt es weitere Gespräche, ich glaube, am Donnerstag auf Klubdirektorenebene, in 14 Tagen noch einmal in der Arbeitsgruppe, und dort muss man das noch einmal besprechen. Es gibt ja momentan ein komplettes Missverständnis, was Sie, Kollege Stadler, mittlerweile in der Öffentlichkeit auch befördern, was eigentlich außerberufliche Immunität bedeutet. Jeder in der Öffentlichkeit draußen glaubt, wenn ich irgendwo mit dem Auto unterwegs bin, das wäre außerberufliche Immunität. De facto heißt außer­berufliche Immunität: All das, was außerhalb der Gremien des Hauses stattfindet, ist außerberufliche Immunität.

Das ist genau die Absurdität, die es in mehreren Fällen schon gegeben hat. Das Stichwort Keppelmüller ist schon öfter gefallen. Keppelmüller hat seinerzeit in einer Pressekonferenz aus einer Anfrage zitiert, die er selbst gestellt hat, und daraufhin wurde er geklagt. Also, wenn man das nicht als Kern der Abgeordnetentätigkeit nimmt, dann kann man es wirklich lassen. (Abg. Dr. Graf: Und wer zieht die Grenze? Sie?) Dann wird es aber problematisch, vor allem was politische Aufklärung betrifft, und da wundert mich dann, dass der Kollege Stadler oder die Kollegen von der FPÖ auf einmal so frank hergehen und sagen: Brauchen wir alles nicht!

Wenn der Kern der Abgeordnetentätigkeit, beispielsweise parlamentarische Anfragen, in Frage gestellt wird, dann wird es aus unserer Sicht heikel. Hier sollte man eine vernünftige Definition finden. Soweit ich höre, hat es auf Klubdirektorenebene ein interessantes Gespräch gegeben, wo es Annäherungen gegeben hat über die Definition, was eigentlich dieser berufliche Begriff, der neue berufliche Begriff sein könnte. Vielleicht kommen wir da weiter.

 


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