Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 186

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Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Der Berichterstatter wünscht nicht das Wort.

Erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Ing. Lugar. – Bitte.

 


18.27.23

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sprechen heute über die Regierungsvorlage zur Betrugsbekämpfung. Es gibt oder es gab Proble­me mit Firmen, die als Geschäftsmodell eine spezielle Vorgehensweise gewählt haben. Da wurde eine neue Firma gegründet, dann wurden Aufträge angenommen, es wurden Personen eingestellt, es wurden diese Aufträge über Wochen oder Monate abgewi­ckelt, dann wurden die Erlöse eingestreift, und der Sozialversicherung und auch dem Fi­nanzamt wurden die Steuern und die Abgaben schuldig geblieben. Die Firma ging in Konkurs. Der Staat ist umgefallen um diese Einkünfte, und die Firmen haben sich dann unter anderen Vorzeichen und oft mit denselben Mitarbeitern wieder neu gegründet.

All das hat es gegeben in der Vergangenheit. Mittlerweile hat sich da einiges geändert, aber es gibt leider immer noch Firmen, die ein sehr zweifelhaftes Geschäftsmodell an den Tag legen. Man versucht jetzt hier mit diesem Gesetz – eine positive Intention, leider schlecht umgesetzt –, etwas dagegen zu machen, und zwar versucht man, den Gene­ralunternehmen, die Aufträge verteilen, sozusagen auch eine Generalhaftung zu über­tragen, um sie dann eben auch haftbar zu machen für Verfehlungen, die diese zweifel­haften Unternehmen begehen. Das ist aus meiner Sicht auf jeden Fall überschießend und ist sicherlich nicht im Interesse der ursprünglichen Intention.

Weiters ist auch der 25-Prozent-Zuschlag, der hier für Beträge gefordert wird, die bei der Betriebsprüfung nicht eindeutig benannt werden können, problematisch. Gerade bei der Abwicklung von Großaufträgen könnte das zu großen Problemen führen.

Weiters ist auch die Mitteilungspflicht im Bereich der Auslandszahlungen wieder einmal keine Verwaltungsvereinfachung, was wir ja anstreben.

Aus all diesen Gründen ist dieses Gesetz überschießend, wobei wir selbstverständlich seine Grundintention würdigen. Aufgrund dieser überschießenden Reglementierung kön­nen wir hier eben nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


18.30.05

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Ich gebe zunächst einmal zu, dass die beiden Gesetze, die wir jetzt beschließen werden, keine leichte Geburt waren. Sie waren eine schwere Ge­burt, und das aus dem ganz einfachen Grund – und das Problem haben wir ja sehr oft –, dass es in einem Bereich schwarze Schafe gibt, dass es in einem Bereich gera­dezu kriminelle Energie gibt, kriminelle Steuerhinterzieher, professionellen Steuerbe­trug, wir aber auf der anderen Seite sehr achtgeben müssen, dass wir nicht mit dem Ra­senmäher auch jene treffen, die nicht so sind.

Wenn wir ehrlich sind, müssen wir zugeben, dass die Steuergesetze, die wir ständig beschließen, derart komplex und derart kompliziert sind, dass die Betroffenen nur mit Hilfe eines ständig wachsenden Berufsstandes, nämlich den Steuerberatern, überhaupt in der Lage sind, diese Gesetze entsprechend anzuwenden. Daher kann es durchaus sein, dass kleinen und mittleren Betrieben trotz Steuerberater einfach auch Fehler pas­sieren, die mit Steuerbetrug überhaupt nichts zu tun haben.

 


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