Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 100

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einer möglichen Anzeige fürchtet. Und wir beabsichtigen damit natürlich nicht, dass es dadurch dann zu einer geringeren Inanspruchnahme von Hilfe kommt.

Ich bin aber unter dem Strich der Meinung, dass man hier auch von politischer Seite, was Missbrauch an Kinder betrifft, sich erstens der Diskussion stellen muss (Abg. Mag. Stadler: Hier geht es um Misshandlung, nicht um Missbrauch!) und dass es auch zu einer weiteren Diskussion kommen muss. Herr Stadler, wir sind durchaus bereit, diese Diskussion, die Sie auch angeführt haben, nicht nur mit Ihnen, sondern im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen zu führen! (Abg. Mag. Stadler: Missbrauch ist etwas anderes!)

Und im Sinne der täglichen Anwendung der Kinderrechte glaube ich, dass es auch hier zu weiteren Maßnahmen wird kommen müssen. (Abg. Mag. Stadler: Gestern haben Sie es vertagt, im Justizausschuss!)

Die Voraussetzung ist meiner Meinung nach das Bekenntnis zu den Kinderrechten. Insofern ist das eine wichtige und richtige Entscheidung, die zumindest vier Parteien hier im Hohen Haus getroffen haben, diese sieben Artikel in der Verfassung zu veran­kern.

Das muss die Basis für alles Weitere sein, was wir hier in Österreich diskutieren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte.

 


12.45.58

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn wir heute die Aufnahme der Kinderrechte in die Bundesverfassung beschließen, so ist das eine gute und sehr wichtige Sache. Konkret hat ja unser Verfassungssprecher schon unsere freiheitliche Haltung dazu dargelegt.

Ich möchte dabei gleich diese Gelegenheit nützen und das zentralste Recht – das Kinderrecht und das Menschenrecht – in dieser Diskussion herausheben, nämlich das Recht auf Leben, meine Damen und Herren, wie es in Artikel 2 der Europäischen Men­schenrechtskonvention steht.

Heute ist ja auch unumstritten anerkannt, dass sich die Grundrechte in erster Linie an den Gesetzgeber richten. Damit kommt auch den Grundrechten, besonders dem Legalitätsprinzip, das in Artikel 18 der Bundesverfassung steht, eine ganz besondere Bedeutung zu, nämlich insofern, als der Gesetzgeber die Schutzrichtung genau bestimmt, in die diese Grundrechtsverbürgung gehen soll, meine Damen und Herren.

Da besteht Handlungsbedarf. Dieser Handlungsbedarf wurde uns ja vor einigen Tagen ganz klar durch das abscheuliche Verbrechen in Vorarlberg an den dreijährigen Cain vor Augen geführt. Der Fall „Luca“ ist ebenso ein Fall, der schon sehr bekannt ist und besprochen wurde und mindestens so traurig ist. Auch in Oberösterreich gibt es derlei Fälle.

Meine Damen und Herren, die Regierung und auch der Gesetzgeber haben in dieser Materie kläglich versagt. Und dieses Versagen soll Ihnen schlaflose Nächte bescheren, soll uns aber auch zum Handeln animieren und bewegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Unzählige Beschwerden, unzählige Mails der Betroffenheit und der Erschütterung – und ich kann auch sagen: der Wut – haben wir zu diesem Fall bekommen.

 


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