Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 118

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich wünsche mir persönlich und sage es auch laut und deutlich, dass ich dazu einlade, das Pingpongspiel zwischen Bund und Ländern zu beenden. Die Länder sollen wieder an den Tisch zurückkehren und mit verhandeln, denn Kinder sind unsere Zukunft. Wie in vielen anderen Bereichen sage ich auch hier immer wieder, dass dafür auch Förder­mittel gegeben werden müssen. Das ist wichtig, weil es um die Zukunft für alle geht.

Ich möchte jedoch hinzufügen, dass es auch unsere Aufgabe ist, Familien zu stärken. Es ist manchmal in der Familienpolitik so, dass das nicht gehört wird, weil wir nur über Förderungen und Vergleichbares reden. Wir müssen Mütter und Väter in ihrer Verant­wortung stärken, sie werden des Öfteren allein gelassen, und Elternbildung, Partner­bildung wird als etwas Negatives angesehen. – Nein, gerade in der heutigen Zeit ist das dringend notwendig, um Kinder zu schützen und Eltern in ihrer Verantwortung zu unterstützen. Gerade dieser Fall zeigt wieder auf, welche Verantwortung wir als Gesetz­geber in dieser Hinsicht haben. (Beifall bei der ÖVP.)

13.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.43.37

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Welche Ant­wort bekommt man von einem Achtjährigen auf die Frage: Was sind Kinderrechte? – Kinderrechte sind das, was Kinder brauchen, damit es ihnen gut geht. Die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung ist eine unendliche Geschichte, die heute zu Ende geht. Es ist ein historischer Tag, der mich als jüngste Abgeordnete im Haus besonders freut.

Bedauerlich finde ich, dass die grüne Fraktion als einzige im Hohen Haus diesem Gesetzentwurf nicht beitreten und nicht zustimmen kann. Sie werfen anderen Fraktionen oft vor, dass sie mit Scheinargumenten arbeiten, mit Halbwahrheiten, und genau das machen Sie jetzt. Sie reden in Ihren Presseaussendungen von einem verstümmelten Gesetzentwurf, und es ist auch nicht wahr, dass der Inhalt der Kinder­rechtskonvention nicht im Einklang mit dem Inhalt des österreichischen Verfassungs­rechts stünde.

Wir haben die Europäische Menschenrechtskonvention, wir haben die österreichische Bundesverfassung und wir haben einfachgesetzliche Regelungen, und so steht auch die Kinderrechtsvorlage, die wir heute beschließen werden, im Einklang mit der Verfassung.

Gerade die Grünen, die behaupten, eine Partei zu sein, die mit Sachargumenten ar­bei­tet, blockieren aus parteipolitischem Kalkül eine Abstimmung. (Abg. Öllinger: „Blockie­ren“?) Das empfinde ich als unglaubwürdig und nicht zuletzt auch als sehr bedenklich. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was heißt „blockieren“? Dagegen sein wird man wohl noch dürfen!)

Frau Kollegin Glawischnig-Piesczek, heute ist ein wichtiger Tag, weil dieses Gesetz beschlossen werden wird. Man darf sich selbstverständlich nicht auf irgendwelchen Lorbeeren ausruhen. Es ist wichtig, dass wir in Österreich ein einheitliches Jugend­schutzgesetz, ein einheitliches Jugendwohlfahrtsgesetz haben. Das ist eine Aufforde­rung an die Frau Staatssekretärin, die nicht mehr da ist: Es darf im Jahr 2011 nicht mehr so sein, dass es vom Wohnort eines Jugendlichen abhängt, welchen Schutz er oder sie genießt. Wir sind alle gefordert, diesen Umstand zu ändern, denn alle Jugend­lichen, alle Kinder sind gleich. Mit diesem Kinder-B-VG setzen wir den ersten Schritt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.46

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite