Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 152

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schutzes auch Fragen zur praktischen Absicherung des erforderlichen Rechtsschutzes aufgeworfen. Diese Fragen wurden zum Teil bereits mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, konkret mit der in § 53 Abs. 3c vorgesehe­nen Informationsverpflichtung gegenüber Betroffener bzw. der in § 91c geregelten Ein­bindung des Rechtsschutzbeauftragten beantwortet. Diese Maßnahmen sind zweifellos sinnvoll und begrüßenswert.

Die hohe Sensibilität der Nutzung von Vorratsdaten erfordert allerdings ein umfassen­des Kontrollsystem, welches neben der ex-post Prüfung auch eine Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben an Hand einheitlicher Kriterien zum Zeitpunkt der Anfrage vorsieht. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wurde bereits im Jahr 2008 für den Bereich der dem BM.I nachgeordneten Sicherheitsbehörden und -dienststellen durch die erlassmäßige Festlegung von je einer mit der Durchführung der Anfrage be­rechtigten Stelle pro Bundesland und der Beschränkung der weiteren Abfrageberech­tigung auf die spezialisierten Journaldienste der Zentralstelle des BM.I gesetzt (siehe Beantwortung PA 5008/J XXIII. GP).

Zur generellen Absicherung der Rechtmäßigkeit der Anfragen wäre eine einheitliche Regelung der Genehmigungsverfahren und -kriterien erforderlich, welche eine zweistu­fige Überprüfung der rechtlichen und verfahrenstechnischen Voraussetzungen im Sin­ne eines „4-Augenprinzips“ vorsieht.

In diesem Sinn stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, eine einheitliche Regelung der Geneh­migungsverfahren und -kriterien im Sinne eines „4-Augenprinzips“ bei der Einholung von Datenbeauskunftungen nach § 53 Abs. 3a und 3b SPG erlassmäßig im Wirkungs­bereich des Bundesministeriums für Inneres sicherzustellen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ste­fan. – Bitte.

 


16.02.48

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Hohes Haus! Ich habe sehr genau zugehört, was insbesondere Justizministerin Karl gesagt hat. Wir müssen das umsetzen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihre Vorrednerin hat das auch gesagt!) – Sie hat kein einziges Mal gesagt, wir wollen das umsetzen. Es würde mich wirklich interessieren, warum wir hier im Parlament sit­zen und etwas beschließen, ohne überhaupt den Willen dazu zu haben, sondern nach einem reinen Müssen vorgehen. Das ist die große entscheidende Frage, und das ist auch die Grundproblematik, die hier vorliegt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben ja schon heute Vormittag unter anderem darüber debattiert, dass genau das die Problematik ist: dass von der Europäischen Union etwas vorgegeben wird und wir jetzt hinterhertrippeln und das umsetzen müssen. Wie wir umsetzen, das ist natürlich tatsächlich unsere Sache, und dazu sind ein paar Dinge klarzustellen.

Erstens die Vorgangsweise, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist: ohne Begut­achtung, ohne dass der Datenschutzrat beigezogen wurde. Man hat eine Vorlage er­arbeitet und ist dann zurückgerudert, weil man immer klarer festgestellt hat, dass damit


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