Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 146

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Meines Erachtens haben Contergan-geschädigte Menschen ein Recht darauf, eine gesetzlich geregelte monatliche Rentenzahlung zu erhalten, um ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen zu können. (Beifall beim BZÖ.)

16.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 


16.40.07

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Wenn wir die Zeit zurückdrehen: 1957 kam ein Wundermittel auf den Markt, ein Schlafmittel ohne Nebenwirkungen – scheinbar ohne Nebenwirkungen –: Contergan, das vor allem Schwangere genommen haben. Es hat aber doch sehr starke Nebenwirkungen gegeben, und es wurde dann 1961 vom Markt genommen.

Insgesamt schätzt man 5 000 Contergan-geschädigte Menschen weltweit, davon 4 000 in Deutschland. Natürlich liegt die Hauptverantwortung bei der Herstellerfirma, der Firma Grünenthal in Deutschland. Und es gibt auch eine Stiftung, aus der Renten bezahlt werden, wie Kollege Spindelberger gesagt hat. Insgesamt beziehen bereits neun Contergan-geschädigte Menschen in Österreich Renten aus dem deutschen Fonds, der seit 2009 auch für nicht-deutsche Menschen geöffnet ist und wo es auch keine Befristung der Einreichung, kein Verfallsdatum mehr gibt.

Wir haben uns in Österreich dazu entschlossen, als Anerkennung 2,8 Millionen € zu zahlen. 56 Menschen haben sich gemeldet, davon sind 20 bereits anerkannt. Und 1 Million € ist bereits ausbezahlt worden. Ich glaube, das ist ein wichtiger erster Schritt, und der nächste muss sein, dass auch die weiteren Antragsteller von einem Exper­tenteam geprüft werden und dann auch diese symbolische Anerkennung bekom­men. Das wird auch den Weg ebnen zu Rentenzahlungen in Deutschland, und danach wird man auch prüfen, ob Rentenzahlungen in Österreich nötig sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Neubauer.)

16.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort. – Bitte.

 


16.43.25

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sachlich mehr oder weniger fast alles gesagt worden, ich möchte nur ganz kurz noch einmal zusam­menfassen.

Der Entschließungsantrag, der voriges Jahr im Nationalrat beschlossen wurde, fällt in die Zuständigkeit des Gesundheitsressorts. Die 2,8 Millionen € wurden budgetmäßig gebildet, wie Sie jetzt von zwei Abgeordneten, auch von Herrn Dr. Huainigg, schon gehört haben, und 1 Million € ist bereits bei den Menschen. Herr Abgeordneter Dolinschek, 1 Million € ist bereits bei den Menschen! Ich bitte, nicht zu sagen, da geschieht nichts, denn 1 Million ist immerhin 1 Million.

Wir haben ein relativ kompliziertes Prüfverfahren für die letzten 36 Fälle. Die öster­reichische Expertenkommission ist sicher sehr bemüht, sehr rasch etwas zu tun. Man greift natürlich auch auf Österreicher, die in Deutschland bereits als Fall anerkannt worden sind, zurück. Da ist es leichter und schneller gegangen. Bei Personen, die sich erst jetzt gemeldet haben, die diesen Prüfvorgang in Deutschland noch nicht gemacht hatten, muss man das alles jetzt in Österreich aufrollen. Das geschieht. Und ich bin


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