Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 175

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und kriegt eine neue Chance mit einer neuen Klasse. Viele Eltern möchten ihre Kinder, weil da eben schlechte Erfahrungen in der Unterstufe waren, nicht mehr zu dieser Lehrerin geben. Der Stadtschulrat sagt: Nein, aus, der Fall ist abgeschlossen. Die Eltern müssen diese Lehrerin akzeptieren und eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Ein anderes Kind wurde von einer bereits bewilligten Schule, einer Integrationsschule, abgemeldet und in dieser Schule, mit dieser Lehrerin, angemeldet, ohne die Eltern zu fragen. Meine Sorge dabei ist: Grundsätzlich ist es ja ganz gut, sich darum zu küm­mern, was Kinder brauchen, aber wir haben in der Praxis so viele Fälle, so viele Beispiele, wo es Barrieren gibt  Beschränkungen beim Zugang, bei der Prüfungszeit.

Ich frage mich: Wie lösen wir die Praxis? Wie machen wir das in der Zukunft? Das möchte ich einfach gerne beantwortet haben. Gibt es da eine Stelle, die wirklich als Anlaufstelle fungiert und wo die Bedürfnisse deponiert werden? Es ist nirgendwo geschrieben, dass es eine Verlängerung der Prüfungsbestimmung geben muss. Ich glaube, dass Behindertenanwalt Buchinger da überfordert ist. Das ist ein Angebot, aber es ist nicht genug.

In der Zukunft sollten wir uns überlegen, uns vielleicht auch das deutsche Modell anzuschauen. Es gibt ja den Inklusiven-Fahrplan bereits als Handbuch für den Bereich Bildung. Da sind alle Punkte schön aufgelistet und beschrieben. Bitte, wann kommt das auch endlich in Österreich zustande? Wichtig ist auch, dass wir eine Stelle, eine Behörde brauchen, die diese Fälle behandelt. Das wäre für mich einfach sehr wichtig. Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)

18.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


18.28.21

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Bei der Diskussion zu diesem heutigen Tagesordnungspunkt erinnere ich mich sehr genau an die Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes mit 1. Jänner 2006 und an die damaligen Aussagen von Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion, dass das viel zu lange Übergangsfristen sind, dass man das nicht zumuten kann und dass das Gesetz ein Pfusch ist – und so weiter.

Jetzt sind wir im Jahr 2011 und jetzt diskutieren wir anhand eines Entschließungs­antrages, dass es keine baulichen Barrieren geben darf, die Kinder von Schulbesuchen abhalten. Das ist ein Armutszeugnis, meine sehr geehrten Damen und Herren. Daher sage ich: Das ist ein typischer Pfusch dieser Regierung, dass man diese Verlänge­rungs­fristen wieder bis 2019 macht.

Es ist auch eine typische Missachtung der Menschen, die Behinderungen und Beein­trächtigungen haben; rein aus Spargründen sparen Sie jetzt wieder bei denen, die es am meisten brauchen.

Dieser Entschließungsantrag – dem wir unsere Zustimmung geben, weil natürlich im Einzelfall hoffentlich Lösungen getroffen werden – ist nichts anderes als eine Good-will-Aktion. Es ist gut gemeint, aber wir werden sehen, wie man mit Einzelfalllösungen umgehen wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ. Abg. Königsberger-Ludwig: Pro­fessionell und gut!)

18.29

18.29.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt hiezu keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Debatte.

 


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