Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 112

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Eindämmung der Gegenverrechung von Gewinnen im Inland mit Verlusten im Ausland. Strenge Kontrolle darüber, dass die Bankensteuer nicht auf die Kunden übergewälzt wird.

Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken

Erleichterte Zugangsbedingungen für KMUs zu Krediten

2. Steuersenkung

Österreich ist der „Nationalpark Hohe Steuern“. Eine Steuerreform, die diesen Namen verdient ist längst überfällig. Gerade die mittelständische Wirtschaft ist die Melkkuh der Nation. Hunderte Ausnahmeregelungen machen das Steuerzahlen nicht einmal ein­fach, fördern lediglich Bürokratie und sind ein Beschäftigungsprogramm für die Beam­ten, aber nicht für die Wirtschaft.

Umsetzung des BZÖ-Flat-Tax-Modells und der Businesstax für die Wirtschaft, d. h. 25 % Gewinnsteuer unabhängig von der Unternehmensform.

Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen in Krisenzeiten Schaffung der Möglichkeit kurzfristiger Steuerstundungen

3. Verwaltungsreform

Allein aus den 206 Vorschlägen des Rechnungshofes die bisher noch nicht oder nicht ausreichend aufgegriffen wurden, ergibt sich ein geschätztes Einsparungsvolumen von rund 1 Mrd. € pro Jahr. Dies ohne Berücksichtigung der Einsparungsmöglichkeiten durch Reformen im Gesundheitsbereich, der Abwehr der finanziellen Auswirkungen pen­sionsrechtlicher Maßnahmen für den Bund im Bereich der ÖBB (1,2 Mrd. €) sowie durch eine Reform der Wohnbauförderung (bis zu 1 Mrd. €).

Alle Empfehlungen nützen aber nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden.

Deshalb fordert das BZÖ sofortige Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen.

4. Offensive für Kleinbetriebe

Ein besonderes Anliegen ist dem BZÖ die große Gruppe der bereits mehr als
173.000 Ein-Mann-Unternehmen. Gerade diese Unternehmen sollten in Form zeitlich befristeter Beschäftigungsprämien, die für zusätzlich angestelltes Personal zur Auszah­lung gelangen, unterstützt werden.

5. Betriebsgründungen begünstigen

Jeder, der ein Unternehmen gründet, stellt einen Fortschritt für das innovative Kapital der Gesellschaft dar. Aber gerade die erste Zeit ist für viele Unternehmen kritisch und endet oft mit der Betriebsschließung. Diese Gefahr hält viele Menschen davon ab ein Unternehmen zu gründen.

Das BZÖ fordert:

Keine Kammergebühren in den ersten drei Jahren

Steuerbefreiung für das erste Jahr

begünstigter Sozialversicherungssatz

6. Abschaffung Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern

Nach der bereits auf unsere Initiative erfolgten Abschaffung der Eintragungsgebühr, die mit eine Barriere auf dem Weg in die Selbstständigkeit bedeutet hat, sollte im Sinne einer Entlastung gerade in der Gründungsphase, wo Unternehmen oftmals mit Anlauf­verlusten konfrontiert sind, auf die Einhebung der Kammerumlagen gänzlich verzichtet werden.

 


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