Eindämmung der Gegenverrechung von Gewinnen im Inland mit Verlusten im Ausland. Strenge Kontrolle darüber, dass die Bankensteuer nicht auf die Kunden übergewälzt wird.
Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken
Erleichterte Zugangsbedingungen für KMUs zu Krediten
2. Steuersenkung
Österreich ist der „Nationalpark Hohe Steuern“. Eine Steuerreform, die diesen Namen verdient ist längst überfällig. Gerade die mittelständische Wirtschaft ist die Melkkuh der Nation. Hunderte Ausnahmeregelungen machen das Steuerzahlen nicht einmal einfach, fördern lediglich Bürokratie und sind ein Beschäftigungsprogramm für die Beamten, aber nicht für die Wirtschaft.
Umsetzung des BZÖ-Flat-Tax-Modells und der Businesstax für die Wirtschaft, d. h. 25 % Gewinnsteuer unabhängig von der Unternehmensform.
Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen in Krisenzeiten Schaffung der Möglichkeit kurzfristiger Steuerstundungen
3. Verwaltungsreform
Allein aus den 206 Vorschlägen des Rechnungshofes die bisher noch nicht oder nicht ausreichend aufgegriffen wurden, ergibt sich ein geschätztes Einsparungsvolumen von rund 1 Mrd. € pro Jahr. Dies ohne Berücksichtigung der Einsparungsmöglichkeiten durch Reformen im Gesundheitsbereich, der Abwehr der finanziellen Auswirkungen pensionsrechtlicher Maßnahmen für den Bund im Bereich der ÖBB (1,2 Mrd. €) sowie durch eine Reform der Wohnbauförderung (bis zu 1 Mrd. €).
Alle Empfehlungen nützen aber nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden.
Deshalb fordert das BZÖ sofortige Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen.
4. Offensive für Kleinbetriebe
Ein besonderes Anliegen ist dem BZÖ
die große Gruppe der bereits mehr als
173.000 Ein-Mann-Unternehmen. Gerade diese Unternehmen sollten in Form zeitlich
befristeter Beschäftigungsprämien, die für zusätzlich
angestelltes Personal zur Auszahlung gelangen, unterstützt werden.
5. Betriebsgründungen begünstigen
Jeder, der ein Unternehmen gründet, stellt einen Fortschritt für das innovative Kapital der Gesellschaft dar. Aber gerade die erste Zeit ist für viele Unternehmen kritisch und endet oft mit der Betriebsschließung. Diese Gefahr hält viele Menschen davon ab ein Unternehmen zu gründen.
Das BZÖ fordert:
Keine Kammergebühren in den ersten drei Jahren
Steuerbefreiung für das erste Jahr
begünstigter Sozialversicherungssatz
6. Abschaffung Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern
Nach der bereits auf unsere Initiative erfolgten Abschaffung der Eintragungsgebühr, die mit eine Barriere auf dem Weg in die Selbstständigkeit bedeutet hat, sollte im Sinne einer Entlastung gerade in der Gründungsphase, wo Unternehmen oftmals mit Anlaufverlusten konfrontiert sind, auf die Einhebung der Kammerumlagen gänzlich verzichtet werden.
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