zogen, und Kosten – Kollege Linder hat es bereits angeführt – werden auch nicht eingespart.
Mein Zugang, um Gemeinden für die Zukunft fit zu machen, sind Gemeindekooperationen. In meinem Heimatbezirk arbeiten wir derzeit an der Umsetzung eines Konzeptes, wo die Leistungen, die die Bürgerinnen und Bürger vor Ort brauchen, durch Bürgerservicestellen erbracht werden. Alles andere schaffen gemeinsame Kompetenzzentren. Das bringt meiner Auffassung nach die geforderte Qualität, das spart Kosten und stärkt auch den ländlichen Raum.
Ich bedanke mich beim Bundesrat, bei der oberösterreichischen Vorsitzführung beziehungsweise der Präsidentschaft unter Bundesrat Gottfried Kneifel sehr herzlich für die Initiative, einen Vorschlag des Österreich-Konvents aufzugreifen. Insgesamt sehe ich darin einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Gemeindekooperationen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
15.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Kräuter gelangt nun zu Wort. – Bitte.
15.55
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich habe hier die „Reformagenda Steiermark“, ein wirklich bemerkenswertes Projekt von Landeshauptmann Franz Voves und seinem Stellvertreter Hermann Schützenhöfer. Es hat zu Recht große Aufmerksamkeit und auch große Anerkennung gefunden.
Es geht da nicht nur um die Politik, die sich in der Steiermark sozusagen verkleinern wird, und zwar in der Landesregierung und im Landtag, sondern es wird da auch viele Reformschritte in der Landesverwaltung bis hin in die Bezirke geben. Außerdem gibt es auch ein Kapitel, das sich mit den Gemeindestrukturen beschäftigt. Hier geht es um einen völlig neuen Vorschlag für eine Struktur, wo sehr konzentriert berücksichtigt wird: Wie schaut es ökonomisch, topographisch, funktional und demographisch aus? Auch demokratiepolitische Gesichtspunkte werden da berücksichtigt. Es sollen dann regionale Gemeindezentren gebildet werden mit dem Ziel, leistungsfähiger und wirtschaftlicher arbeiten zu können, eben professionellere Strukturen zu erreichen – alles im Interesse der Bevölkerung vor Ort! Eine deutliche Reduktion bei den derzeit 542 Gemeinden in der Steiermark wird die Folge dessen sein.
Das braucht natürlich Rahmenbedingungen und flankierende Maßnahmen. Und es ist auch folgerichtig, dass über den Bundesrat dieser Gesetzesbeschluss, den wir hier heute fassen werden, an das Parlament herangetragen wird. Dieser Verfassungsbeschluss öffnet den Kooperationsspielraum und schafft für die Gemeindeverbände entsprechende Möglichkeiten, und zwar auch über Bundesländergrenzen hinweg. Und er schafft auch entsprechende Möglichkeiten für Bezirksverwaltungsbehörden.
Meine Damen und Herren, ich will das wirklich nicht kleinreden. Daher erstens einmal: Wir sollten hier über den Bundesrat nicht so negativ reden. Ich halte es wirklich für einen entscheidenden Impuls, wenn er einmal eine wichtige Verbindung von den Ländern herein in den Nationalrat zustande bringt. Dort, wo es rechtlich bereits geklärt ist, ist es eine wichtige Motivation im Gemeindebereich, und dort, wo die rechtlichen Bedingungen noch fehlen, ist es eine unbedingte Voraussetzung für eine modernere, sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Kommunalpolitik. Das wird sich im Laufe der nächsten Jahre in Milliarden abbilden. Und wie ungeheuer wichtig das ist, wissen wir, weil die Gemeinden unter Finanznot leiden.
Und mittelfristig, meine Damen und Herren, ist es ein sehr wichtiger Beitrag dazu, dass wir die Bevölkerung im ländlichen Raum halten können und dort wieder Perspektiven
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