Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 196

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Auch bei den Tarifen hat es bisher keinen entsprechenden Rechtsschutz gegeben, auch das System betreffend. Jetzt haben wir einen Instanzenzug und bessere Rechts­schutzmöglichkeiten.

Wir haben beim Netzausbau ähnlich wie beim ElWOG eine Festschreibung, was die Anreize anlangt, und auch einen Netzentwicklungsplan vorgesehen. Da kommt jetzt der Punkt, der jetzt gerade von Herrn Kollegen Katzian erwähnt worden ist, nämlich im Zusammenhang mit der Enteignung. Es macht ja alles keinen Sinn, wenn man eine Brückentechnologie braucht und auch hat, im Notfall aber nicht die entsprechenden Enteignungen im öffentlichen Interesse durchführen kann. Dass die E-Control dabei nicht nur den Bescheid erstellt und sagt: Da gibt es einen Plan – nur wirtschaftliches Interesse, und damit hat sich die Angelegenheit!, ist richtig, das stimmt. Das geschieht aber so, wie Herr Katzian vorhin gesagt hat, nämlich: Es wird umfassend bewertet, und die Einbeziehung erfolgt schon bei der Planerstellung. Ich habe volles Vertrauen in die E-Control und nicht in jene, die Interesse an eventuell anderen Entscheidungen haben. Ich zweifle nicht daran, dass hier objektiv entschieden wird. So viel Vertrauen zu einer bewährten Einrichtung kann man, glaube ich, durchaus haben.

Meines Erachtens ist das ein wirklich gutes Gesetz. Und ganz ehrlich gesagt, Herr Widmann, die Verbesserungen, die Sie beispielsweise in Bezug auf die Gaseinspei­sung angeregt haben, sind nicht der entscheidende Faktor. Der entscheidende Faktor ist doch, Kundeninteressen in den Mittelpunkt zu rücken, mehr Wettbewerb und ge­sicherte Netzausbaupläne zu haben. Wenn man weiß, was die EU-Kommission diesbezüglich sagt, dann möchte man doch ganz klare Sicherheiten haben. Wir werden sorgfältig damit umgehen, weil wir auch die Bürgerrechte einbeziehen müssen. Also im Endeffekt, glaube ich, werden wir sorgsam und umfassend abgesichert vorgehen.

In diesem Zusammenhang darf ich mich bei Kollegem Hofer – er ist bereits ange­sprochen worden – bedanken. Er hat wie schon bei mehreren Energiegesetzen absolut besten Sachverstand eingebracht. Ich bedanke mich bei ihm und auch ausdrücklich bei der Freiheitlichen Partei. Wir haben eine richtungsweisende Ent­scheidung getroffen, die den Kunden in Österreich nutzen wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


18.23.50

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen langen Prozess bezüglich der Entwicklung dieses Gaswirtschaftsgesetzes hinter uns. Es ist das jetzt an und für sich – das ist schon erwähnt worden – die Umsetzung des dritten EU-Energie­binnenmarktpaketes. Damit kommen wir einem wesentlichen Teil unserer Verpflichtung zum Aufbau eines wettbewerblich organisierten Elektrizitäts- und Energiebinnen­mark­tes nach.

Ich denke, dass das ein ganz, ganz wichtiger Schritt ist für den Wirtschaftsstandort Österreich, denn wir stärken mit diesem Gaswirtschaftsgesetz vor allem den Wettbewerb am Gasmarkt und bauen gleichzeitig die Kundenrechte aus. Auch das ist heute schon erwähnt worden. Wir erhöhen – und das ist in Zeiten wie diesen sehr wichtig, der Winter steht ja vor der Tür – damit die Versorgungssicherheit durch optimale Rahmenbedingungen für Investitionen und schaffen auch die Basis für die Einführung von Smart Meters. Damit, meine Damen und Herren, sind wir optimal am Puls der Zeit, wenn wir – wenn auch ein wenig verspätet, aber doch noch rechtzeitig – ein wichtiges Gesetz im Energiebereich umsetzen.

 


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