Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 223

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19.31.35

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte auf den Antrag des BZÖ über die Einführung der verpflichtenden sprachlichen Frühförderung in Kinderbetreuungsein­richtungen eingehen. Im Antrag wird gefordert, mit den Ländern in Verhandlung zu treten, um nach dem Barcelona-Ziel eine Weiterführung der ursprünglich formulierten Ziele zu erreichen. Wir von der FPÖ unterstützen diesen Antrag, weil es uns wichtig ist, und weil wir auch schon lange gefordert haben, dass die Förderung und die Ausbildung der Kinder im Vorschulalter, also im Kindergarten durchgeführt werden soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Für den Eintritt in die Volksschule ist die sprachliche Förderung der Kinder dringend notwendig und unumgänglich. Wie soll sich ein Erstklassler sprachlich im Unterricht einbringen, wenn er sprachliche Defizite hat oder wenn er die deutsche Sprache überhaupt nicht beherrscht. Daher haben wir schon im Unterrichtsausschuss einen Antrag eingebracht, dass beim Eintritt in die Primärschule eine verpflichtende Sprach­standard-Feststellung durchgeführt werden soll. Und Kinder, bei denen im Zuge dieser Sprachstandard-Feststellung Defizite in der Beherrschung der deutschen Sprache festgestellt werden, müssen auch verpflichtend eine Vorschule besuchen. Profitieren würden Kinder mit sprachlichen Defiziten und besonders Kinder mit Migrations­hinter­grund.

Uns ist es wichtig, dass mit sprachlicher Förderung so bald wie möglich begonnen wird, das heißt also im Kindergarten, in Kinderbetreuungseinrichtungen, und wir ver­stehen auch nicht, warum sich ÖVP und SPÖ gegen diesen Antrag wehren. (Beifall bei der FPÖ.)

19.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Frau Abgeordnete Lueger zu Wort gemeldet. 3 Minuten freiwillige Rede­zeitbeschränkung. – Bitte.

19.33.55

 


Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Artikel-15a-Vereinbarung, die wir jetzt fort­schrei­ben, ist eine gute, und wenn wir uns anschauen, wie diese 55 Millionen € mit dem Schwerpunkt Unter-Dreijährige investiert werden, sind wir, so glaube ich, auf dem richtigen Weg. Die Finanzierung wurde gekoppelt an längere Öffnungszeiten, die dann schrittweise bis 2014 ausgeweitet werden sollen. Dass man auch die Personalkosten damit fördern kann, ist als Hilfe für die Gemeinden gedacht. Es ist ein durchdachtes System, wie man diese Artikel-15a-Vereinbarung sinnvoll weiterführen kann. Die gemein­deübergreifende Kooperation sowie die Förderung von Tageseltern sind sicherlich wichtige Schwerpunkte. Das ist auch der Grund dafür, warum wir als sozialdemokratische Fraktion dieser Artikel-15a-Vereinbarung zustimmen werden.

Warum haben wir den beiden Entschließungsanträgen auch schon im Ausschuss keine Mehrheit geschenkt? – Der Antrag von Ursula Haubner bekrittelt die mangelnden Deutschkenntnisse und fordert auch die sprachliche Frühförderung. Soweit ich mich erinnern kann, war diese sprachliche Frühförderung auch kein Bestandteil der letzten Artikel-15a-Vereinbarung. Ich bin sehr froh darüber, dass es gelungen ist, die 5 Millio­nen € aufzustellen, und bin auch sehr froh darüber, dass die Frau Finanzministerin heute in der Früh bei ihrer Budgetrede gesagt hat, dass diese 5 Millionen € nicht nur für ein Jahr gelten, sondern dass sie jährlich budgetiert werden.

Der Entschließungsantrag von Kollegin Musiol ist im Prinzip die Fortführung dessen, was wir bei der Dringlichen schon erörtert haben. Ich möchte noch einmal darauf


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