Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 316

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Die Regierungsvorlage (674 der Beilagen) betreffend den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch zur Verhinderung von Terrorismus geändert wird (Terrorismuspräventionsgesetz 2010), sowie die Regierungsvorlage (1392 der Beilagen) betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (1422 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 2 (Änderung der Strafprozessordnung) wird wie folgt geändert:

a) Z 3 entfällt.

b) Die Z 4 erhält die Bezeichnung „3.“ und lautet:

3. § 514 wird folgender Abs. 18 angefügt:

„(18) Die §§ 30 Abs. 1 Z 5a, 5b, 6a, 8a und 8b und 123 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/xxxx treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.“

Begründung

Zu Artikel 2 Z 2 und 3 (§ 123 Abs. 4 StPO):

Die vorgeschlagene Erweiterung der Fälle einer Blutabnahme bliebe wirkungslos, wenn es der Kriminalpolizei nicht möglich wäre, diese auch unter den Bedingungen des § 93 StPO mit verhältnismäßigen Zwangsmitteln (zwangsweise Vorführung zum Arzt) durchzusetzen.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


0.14.48

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Petzner.) Bei aller Kritik, die hier heute schon geäußert wurde, bei aller kontroversiell geführten Diskussion, eines darf und eines muss man an dieser Stelle festhalten, ganz egal, wie man zu diesem Paket steht: Es bringt ein Stück mehr Sicherheit für Österreich, ein Stück mehr Sicherheit für unsere Heimat. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Justiz hat mit diesen Maßnahmen die Möglichkeit, terroristischen Bedrohungs­szenarien mit aller nötigen Entschlossenheit entgegenzuwirken. (Abg. Grosz: ... Bedrohungsszenario geht von der ÖVP aus!) Das Signal, das heute von diesem Haus ausgeht, das dieses Haus heute verlässt, kann klarer und deutlicher kaum sein: Öster­reich wird juristisch und politisch im Kampf gegen terroristische Bedrohungen, im Kampf – ganz speziell – gegen militante islamische terroristische Bedrohungen nicht nachlassen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Zur Kritik: Sicherheit hat einen Preis, das ist gar keine Frage. Ein Mehr an Sicherheit hat natürlich einen höheren Preis, aber heute plötzlich das Ende von Grund- und Freiheitsrechten herbeireden zu wollen, wäre fahrlässig und ist auch nicht richtig. Der Staat hat nämlich eine vordringliche Aufgabe. Der Staat hat die Aufgabe, seine Bürger zu schützen. Das ist ein Bürgerrecht, auf das auch die Österreicherinnen und Österreicher ein Anrecht haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist prinzipiell ein sehr starkes Indiz dafür, dass wir das Richtige tun, wenn sowohl die Grünen als auch das BZÖ als auch die


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