Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 166

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Statistiken handelt, wenn derjenige, der sich gegen Entfall der Bezüge freistellen lässt, nicht in der Arbeitslosenstatistik aufscheint, aber derjenige, der vorher Notstandshilfe bezogen hat und damit in der Statistik aufscheint, jetzt plötzlich für ein paar Monate aus dieser rauskommt.

Also das ist eine Art, die, wie ich meine, wenig Sinn macht. Wir sollten nicht die Statis­tiken schönfärben, sondern wir sollten vielmehr danach trachten, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Riepl. – Bitte.

 


16.18.22

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Unsere im EU-Vergleich sehr guten Arbeitsmarktdaten sind auch, wie ich meine, auf die Angebote der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die wir hier immer wieder adaptieren und beschließen, zurückzuführen. Ich erinnere nur an die Qualifizierungsförderung, an die Förderung von Fachkräften während einer Elternteilzeitkarenz, Solidaritätsprämienmodell und vieles andere mehr.

Jeder von uns weiß: Je höher die Bildung, je höher die Ausbildung desto höher ist auch die Qualifikation und damit auch die Sicherheit des Arbeitsplatzes.

Viele Betriebe, eigentlich immer mehr Betriebe fordern von ihren Arbeitnehmern Flexibilität, Lernbereitschaft und höhere Qualifikation. Daher ist, glaube ich, das, was wir heute beschließen, nämlich dass die Bildungskarenz Dauerrecht wird und nicht nur befristet gilt, eine richtige Entscheidung. Wenn man als Arbeitnehmer in Österreich bis zu zwölf Monate oder zwölf Monate für Weiterbildung nützen kann, und das bei aufrechtem Arbeitsverhältnis, dann fördert das einfach die Chance auf mehr Qualifi­kation. Deshalb ist das, wie ich meine, eine sehr gute Entscheidung, die heute hier in Form dieser Gesetzesvorlage getroffen wird.

Keine Zustimmung gibt es unsererseits für den BZÖ-Antrag, der die Abschaffung des Weiterbildungsgeldes bei Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes vorsieht. Hier wird vom BZÖ Missbrauch vermutet oder in den Raum gestellt. Diese Sorge können wir und auch ich persönlich eigentlich nicht verstehen. Es ist für uns nicht nachvoll­ziehbar, wo in diesem Bereich die große Missbrauchsmöglichkeit gegeben ist. Deshalb werden wir diesem Antrag keine Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Haubner gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.20.31

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wenn sich jemand weiterbilden will, wenn jemand ein Leben lang lernen möchte, wenn er sich besser qualifizieren will, dann ist, glaube ich, unbestritten, dass das nicht nur eine notwendige Investition und ein richtiger Schritt ist, sondern dass man diese Investition auch unterstützen soll. Daher werden auch wir seitens des BZÖ dem Weiterbil­dungs­geld bei Bildungskarenz unsere Zustimmung geben.

Es wurde ja 2009 schon entsprechend attraktiver gestaltet, mit kürzeren Anwart­schaften, und das ist absolut zu begrüßen, denn es ist ja auch für diejenigen, die in sehr flexiblen Arbeitsverhältnissen sind, notwendig, diese Möglichkeit wahrnehmen zu können, und nicht nur für bereits höher qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeit­neh-


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